Bild: Sharp
Die Finanzmarktaufsichtsbehörde ESMA hat eine neue Ausführungsbestimmung für die Finanzmarktrichtlinie MiFID II vorlegt und damit auch neue Standards für den Energiehandel veröffentlicht.
Zwischen Energiehändlern, Verbänden und Aufsichtsbehörden war über die neuen Regelungen lange kontrovers diskutiert worden. Vor allem Marktteilnehmer hatten kritisiert, dass die Kapital und Lizenzierungskosten der neuen Regelungen viele Player aus dem Markt treiben und den Handel so austrocknen lassen könnte. Mit den jetzt gesetzten Schwellenwerten zwischen 5 und 35
Mittwoch, 30.09.2015, 12:09 Uhr
Kai Eckert
© 2025 Energie & Management GmbH