Die Hamburger abos energie ag gibt die Konzessionsabgaben in ihren Stromtarifen „eins zu eins“ an die Verbraucher weiter.
Jedes Versorgungsunternehmen muss einen festgelegten Pfennigbetrag pro kWh an Städte und Gemeinden zahlen, um Bürgersteige und Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Stromleitung zu nutzen. Je nach Wohnort und Einwohnerzahl sollen nun Stromabnehmer einen entsprechenden gestaffelten Tarif zahlen. Im Vergleich zu den Vorjahrestarife
Donnerstag, 11.01.2001, 08:53 Uhr
Andreas Kögler
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