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Der Bundesverband Energiespeicher hat sich mit einer Erwiderung an die Bundesnetzagentur zu Wort gemeldet. Streitpunkte sind Speicherregelungen im EEG und Energiewirtschaftsgesetz.
Im vergangenen Dezember hatte sich die Speicherszene über den neuen § 61k im Erneuerbare-Energien-Gesetz gefreut. Es geht darin um eine messtechnische Zuordnung von Strommengen für den Eigenverbrauch und zur Zwischenspeicherung. Grundsätzlich wären dadurch gemischte Betriebsmodelle möglich, die in der Regel auf eine entsprechende Befreiung von Netzentgelten und EEG-Umlage angewiesen sind, um
Montag, 22.05.2017, 11:02 Uhr
Fritz Wilhelm
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