Bild: Fotolia.com, fefufoto
Das geänderte Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) sieht unter anderen nun auch eine differenzierte Wärmenetzförderung vor.
Für Wärmenetze, die die Abnehmenden zu mindestens 75 % mit Wärme aus KWK-Anlagen versorgen oder zu 75 % mit einer Kombination aus Wärme aus KWK-Anlagen, Wärme aus erneuerbaren Energien oder industrieller Abwärme beträgt der Fördersatz 40 %. Analog bei 50 % beträgt der Fördersatz 30 % der ansatzfähigen Investitionskosten, teilte der Verband für Wärmelieferung (VfW) mit.Der Gesetzgeber hat m
Montag, 6.07.2020, 13:34 Uhr
Heidi Roider
© 2024 Energie & Management GmbH