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Energie & Management > Politik - Neue Regelungen für Energieversorger geplant
Quelle: Fotolia / caruso13
Politik

Neue Regelungen für Energieversorger geplant

Auf einen besseren Schutz der Kunden von Strom- und Gasanbietern zielt eine Gesetzesreform des Bundeswirtschaftsministeriums ab. Auch gegen unseriöse Versorger soll vorgegangen werden.
Mit seinem Vorschlag will der Parlamentarische Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, Oliver Krischer (Grüne) nicht nur zweifelhafte Firmen vom Markt fernhalten. Er möchte auch erreichen, dass die vorzeitige Kündigung von Verträgen ausgeschlossen ist beziehungsweise mehrere Monate zuvor angekündigt werden muss. Weiter soll es nicht mehr möglich sein, dass Grundversorger ihre Verträge splitten und Neukunden, zu deren Aufnahme sie verpflichtet sind, höher einstufen als Bestandskunden.

„Wir dürfen die Verbraucher nicht nochmal so im Regen stehen lassen“, sagte Krischer der Deutschen Presse-Agentur. „Das war und ist eine große Belastung für viele Menschen und ein großer Schock, auf einmal eine Kündigung des Gas- oder Stromanbieters im Briefkasten vorzufinden.“ Zu Meldungen, dass Neukunden und Neukundinnen in der Ersatzversorgung teilweise das Doppelte oder Dreifache bezahlen müssen, erklärte der Parlamentarische Staatssekretär: „Gesplittete Grundversorgungstarife sind am Ende nur ein unnötiges Beschäftigungsprogramm für Gerichte - was wir vermeiden wollen.“

Einige Grundversorger, die sich bisher längerfristig und dadurch aktuell kostengünstiger mit Strom oder Gas für ihre Kundschaft eingedeckt haben, müssen für die neuen Kunden, die von Unternehmen kommen, die in Schwierigkeiten geraten sind, Energie nachkaufen: auf dem Spotmarkt und zu deutlich höheren Preisen. Deswegen werden diese Kundinnen und Kunden jetzt oft auch höher eingestuft.

BDEW: Die richtigen Stellschrauben

Der Vorschlag von Wirtschaftsstaatssekretär Krischer setze grundsätzlich an den richtigen Stellschrauben an, um künftig ähnliche Situationen zu entschärfen, so eine aktuelle Stellungnahme des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Eine längere Frist zur Anzeige der Geschäftsaufgabe gebe Verbraucherinnen und Verbrauchern Zeit, sich um eine alternative Strom- oder Gasversorgung zu kümmern. Und sie schaffe Transparenz. Damit würden Situationen vermieden, wie man sie jüngst gesehen habe, nämlich, dass Hunderttausende unerwartet in die Ersatzversorgung fallen, weil unseriöse Anbieter einfach die Versorgung eingestellt haben.Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae: „Der BDEW fordert, das Energiewirtschaftsgesetz dahingehend zu ändern, dass die ‚Aufgabe der Geschäftstätigkeit‘ von unseriösen Discountern ohne Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen gegenüber den Kunden zukünftig verhindert beziehungsweise erschwert wird. Hierzu sollten die Aufgaben und Befugnisse der Bundesnetzagentur, wie angedacht, erweitert werden.

Verteidigung der Split-Tarife

Im Interesse aller Kunden und Kundinnen sei es auch, dass die Grundversorger sachgerecht auf unerwartete Zugänge in der Ersatzversorgung und gleichzeitig extreme Steigerungen von Beschaffungskosten reagieren können. Das müsse die Bundesregierung unbedingt sicherstellen. Um diesen Handlungsspielraum zu gewährleisten, müsse deshalb die Möglichkeit für einen angemessenen, zusätzlichen Tarif im Gesetz aufgenommen werden, der die aktuelle Beschaffungskostensituation berücksichtigt.

Forderungen nach Entlastung für einkommensschwache Haushalte

Von Verbrauchenden würden bei Neukundentarifen teils bis zu 1654 Euro mehr im Jahr gefordert als von Bestandskunden, hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) kritisiert. Dies hält er für rechtlich unzulässig und gefährlich hinsichtlich eines fairen Wettbewerbs.

Beim BDEW hatte man dagegen so argumentiert: Wenn tausende oder zehntausende Kunden und Kundinnen neu aufgenommen werden müssen, müsse der Grundversorger „extrem kurzfristig zu den Höchstpreisen an den Börsen sehr große Mengen zusätzlicher Energie beschaffen“. Dafür würden obendrein Sicherheitsleistungen fällig. Das zusammen könne zur Folge haben, dass der Grundversorger selbst in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät.

Das Wirtschaftsministerium will die angekündigten Neuregelungen, so eine Mitteilung der Bundesbehörde, in enger Abstimmung mit dem Verbraucherschutzministerium „zügig erarbeiten“. Auch die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt sollen eingebunden werden.

Montag, 24.01.2022, 16:12 Uhr
Günter Drewnitzky
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Neue Regelungen für Energieversorger geplant
Auf einen besseren Schutz der Kunden von Strom- und Gasanbietern zielt eine Gesetzesreform des Bundeswirtschaftsministeriums ab. Auch gegen unseriöse Versorger soll vorgegangen werden.
Mit seinem Vorschlag will der Parlamentarische Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, Oliver Krischer (Grüne) nicht nur zweifelhafte Firmen vom Markt fernhalten. Er möchte auch erreichen, dass die vorzeitige Kündigung von Verträgen ausgeschlossen ist beziehungsweise mehrere Monate zuvor angekündigt werden muss. Weiter soll es nicht mehr möglich sein, dass Grundversorger ihre Verträge splitten und Neukunden, zu deren Aufnahme sie verpflichtet sind, höher einstufen als Bestandskunden.

„Wir dürfen die Verbraucher nicht nochmal so im Regen stehen lassen“, sagte Krischer der Deutschen Presse-Agentur. „Das war und ist eine große Belastung für viele Menschen und ein großer Schock, auf einmal eine Kündigung des Gas- oder Stromanbieters im Briefkasten vorzufinden.“ Zu Meldungen, dass Neukunden und Neukundinnen in der Ersatzversorgung teilweise das Doppelte oder Dreifache bezahlen müssen, erklärte der Parlamentarische Staatssekretär: „Gesplittete Grundversorgungstarife sind am Ende nur ein unnötiges Beschäftigungsprogramm für Gerichte - was wir vermeiden wollen.“

Einige Grundversorger, die sich bisher längerfristig und dadurch aktuell kostengünstiger mit Strom oder Gas für ihre Kundschaft eingedeckt haben, müssen für die neuen Kunden, die von Unternehmen kommen, die in Schwierigkeiten geraten sind, Energie nachkaufen: auf dem Spotmarkt und zu deutlich höheren Preisen. Deswegen werden diese Kundinnen und Kunden jetzt oft auch höher eingestuft.

BDEW: Die richtigen Stellschrauben

Der Vorschlag von Wirtschaftsstaatssekretär Krischer setze grundsätzlich an den richtigen Stellschrauben an, um künftig ähnliche Situationen zu entschärfen, so eine aktuelle Stellungnahme des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Eine längere Frist zur Anzeige der Geschäftsaufgabe gebe Verbraucherinnen und Verbrauchern Zeit, sich um eine alternative Strom- oder Gasversorgung zu kümmern. Und sie schaffe Transparenz. Damit würden Situationen vermieden, wie man sie jüngst gesehen habe, nämlich, dass Hunderttausende unerwartet in die Ersatzversorgung fallen, weil unseriöse Anbieter einfach die Versorgung eingestellt haben.Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae: „Der BDEW fordert, das Energiewirtschaftsgesetz dahingehend zu ändern, dass die ‚Aufgabe der Geschäftstätigkeit‘ von unseriösen Discountern ohne Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen gegenüber den Kunden zukünftig verhindert beziehungsweise erschwert wird. Hierzu sollten die Aufgaben und Befugnisse der Bundesnetzagentur, wie angedacht, erweitert werden.

Verteidigung der Split-Tarife

Im Interesse aller Kunden und Kundinnen sei es auch, dass die Grundversorger sachgerecht auf unerwartete Zugänge in der Ersatzversorgung und gleichzeitig extreme Steigerungen von Beschaffungskosten reagieren können. Das müsse die Bundesregierung unbedingt sicherstellen. Um diesen Handlungsspielraum zu gewährleisten, müsse deshalb die Möglichkeit für einen angemessenen, zusätzlichen Tarif im Gesetz aufgenommen werden, der die aktuelle Beschaffungskostensituation berücksichtigt.

Forderungen nach Entlastung für einkommensschwache Haushalte

Von Verbrauchenden würden bei Neukundentarifen teils bis zu 1654 Euro mehr im Jahr gefordert als von Bestandskunden, hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) kritisiert. Dies hält er für rechtlich unzulässig und gefährlich hinsichtlich eines fairen Wettbewerbs.

Beim BDEW hatte man dagegen so argumentiert: Wenn tausende oder zehntausende Kunden und Kundinnen neu aufgenommen werden müssen, müsse der Grundversorger „extrem kurzfristig zu den Höchstpreisen an den Börsen sehr große Mengen zusätzlicher Energie beschaffen“. Dafür würden obendrein Sicherheitsleistungen fällig. Das zusammen könne zur Folge haben, dass der Grundversorger selbst in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät.

Das Wirtschaftsministerium will die angekündigten Neuregelungen, so eine Mitteilung der Bundesbehörde, in enger Abstimmung mit dem Verbraucherschutzministerium „zügig erarbeiten“. Auch die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt sollen eingebunden werden.

Montag, 24.01.2022, 16:12 Uhr
Günter Drewnitzky

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