BDEW: Die richtigen Stellschrauben
Der Vorschlag von Wirtschaftsstaatssekretär Krischer setze grundsätzlich an den richtigen Stellschrauben an, um künftig ähnliche Situationen zu entschärfen, so eine aktuelle Stellungnahme des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Eine längere Frist zur Anzeige der Geschäftsaufgabe gebe Verbraucherinnen und Verbrauchern Zeit, sich um eine alternative Strom- oder Gasversorgung zu kümmern. Und sie schaffe Transparenz. Damit würden Situationen vermieden, wie man sie jüngst gesehen habe, nämlich, dass Hunderttausende unerwartet in die Ersatzversorgung fallen, weil unseriöse Anbieter einfach die Versorgung eingestellt haben.Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae: „Der BDEW fordert, das Energiewirtschaftsgesetz dahingehend zu ändern, dass die ‚Aufgabe der Geschäftstätigkeit‘ von unseriösen Discountern ohne Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen gegenüber den Kunden zukünftig verhindert beziehungsweise erschwert wird. Hierzu sollten die Aufgaben und Befugnisse der Bundesnetzagentur, wie angedacht, erweitert werden.
Verteidigung der Split-Tarife
Im Interesse aller Kunden und Kundinnen sei es auch, dass die Grundversorger sachgerecht auf unerwartete Zugänge in der Ersatzversorgung und gleichzeitig extreme Steigerungen von Beschaffungskosten reagieren können. Das müsse die Bundesregierung unbedingt sicherstellen. Um diesen Handlungsspielraum zu gewährleisten, müsse deshalb die Möglichkeit für einen angemessenen, zusätzlichen Tarif im Gesetz aufgenommen werden, der die aktuelle Beschaffungskostensituation berücksichtigt.
Forderungen nach Entlastung für einkommensschwache Haushalte
BDEW: Die richtigen Stellschrauben
Der Vorschlag von Wirtschaftsstaatssekretär Krischer setze grundsätzlich an den richtigen Stellschrauben an, um künftig ähnliche Situationen zu entschärfen, so eine aktuelle Stellungnahme des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Eine längere Frist zur Anzeige der Geschäftsaufgabe gebe Verbraucherinnen und Verbrauchern Zeit, sich um eine alternative Strom- oder Gasversorgung zu kümmern. Und sie schaffe Transparenz. Damit würden Situationen vermieden, wie man sie jüngst gesehen habe, nämlich, dass Hunderttausende unerwartet in die Ersatzversorgung fallen, weil unseriöse Anbieter einfach die Versorgung eingestellt haben.Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae: „Der BDEW fordert, das Energiewirtschaftsgesetz dahingehend zu ändern, dass die ‚Aufgabe der Geschäftstätigkeit‘ von unseriösen Discountern ohne Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen gegenüber den Kunden zukünftig verhindert beziehungsweise erschwert wird. Hierzu sollten die Aufgaben und Befugnisse der Bundesnetzagentur, wie angedacht, erweitert werden.
Verteidigung der Split-Tarife
Im Interesse aller Kunden und Kundinnen sei es auch, dass die Grundversorger sachgerecht auf unerwartete Zugänge in der Ersatzversorgung und gleichzeitig extreme Steigerungen von Beschaffungskosten reagieren können. Das müsse die Bundesregierung unbedingt sicherstellen. Um diesen Handlungsspielraum zu gewährleisten, müsse deshalb die Möglichkeit für einen angemessenen, zusätzlichen Tarif im Gesetz aufgenommen werden, der die aktuelle Beschaffungskostensituation berücksichtigt.
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