Durch die Verabschiedung des Entwurfs des Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (FRUG) durch den deutschen Bundesrat am 11. Mai haben sich Änderungen bei den Gesetzen für die Aufsichtspflicht bei Energiehandelsgeschäften ergeben.
Mit dem FRUG werden die in Deutschland geltenden Regeln für den Energiehandel, die aus Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) angewandt werden, an die europäischen Vorgaben angepasst. Wie Dr. Ines Zenke von der Anwaltskanzlei Becker, Büttner, Held (BBH) in Berlin gegenüber powernews.org erklärte, entfalle für reine Energiehandelsunternehmen künftig die Aufsichtspflicht dur
Mittwoch, 16.05.2007, 11:03 Uhr
Andreas Kögler
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