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Energie & Management > Europaeische Union - Neue Preisregeln im europäischen Stromgroßhandel
Quelle: iStock / FrankyDeMeyer
Europaeische Union

Neue Preisregeln im europäischen Stromgroßhandel

Für die Berechung von Höchstpreisen im Elektrizitätsgroßhandel gilt ein neuer Mechanismus, der im Fall eines außergewöhnlichen Anstiegs der Börsenpreise die Preise automatisch begrenzt.
Die europäische Regulierungsbehörde ACER hat einen neuen Mechanismus zur Berechnung von Höchstpreisen im Elektrizitätsgroßhandel veröffentlicht. Es handelt sich um die automatische Begrenzung der Preise im Fall eines außergewöhnlichen Preisanstiegs an den Börsen. Sie ist in der EU- Verordnung 2015/1222 über die Zuweisung von Kapazitäten und das Engpass-Management vorgesehen.

ACER legt danach eine Methode fest, nach der Höchst- und Mindestpreise für das „Day-Ahead-Coupling“ und das „Intraday-Coupling“ kalkuliert werden. Die Anpassung dieser Preisgrenzen sei notwendig, um die verfügbaren Kraftwerke, Interkonnektoren und Flexibilitäten auf der Nachfrageseite optimal zu nutzen, heißt es in einer Mitteilung der Behörde zur Begründung: „Die neue Methodologie wird zu einem gleichmäßigeren Anstieg der Preisgrenzen auf dem Day-Ahead- und dem Intraday-Markt im Vergleich zu den bisherigen Regeln führen.“

Die neuen Regeln würden in Absprache mit den Zuständigen Marktverantwortlichen (Nominated Electricity Operators: NEMO) erlassen, teilte die Behörde weiter mit. Im Ergebnis seien weniger Anpassungen der Preisgrenzen notwendig, was den Zutritt neuer Marktteilnehmer auf der Angebots- und Nachfrageseite erleichtern werde. Wiederholte Preisspitzen würden den Markt weniger destabilisieren ohne die Effizienz des europäischen Spotmarktes zu gefährden.
  • Die ACER-Entscheidung 01/2023 über eine harmonisierte Methode zur Ermittlung von Höchst- und Mindest-Clearingpreisen für das Day-Ahead-Coupling ist im Internet abrufbar, ebenso wie
  • die ACER-Entscheidung 02/2023 über eine harmonisierte Methode zur Ermittlung von Höchst- und Mindest-Clearingpreisen für das Intraday-Coupling.



 

Donnerstag, 12.01.2023, 16:01 Uhr
Tom Weingärtner
Energie & Management > Europaeische Union - Neue Preisregeln im europäischen Stromgroßhandel
Quelle: iStock / FrankyDeMeyer
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Neue Preisregeln im europäischen Stromgroßhandel
Für die Berechung von Höchstpreisen im Elektrizitätsgroßhandel gilt ein neuer Mechanismus, der im Fall eines außergewöhnlichen Anstiegs der Börsenpreise die Preise automatisch begrenzt.
Die europäische Regulierungsbehörde ACER hat einen neuen Mechanismus zur Berechnung von Höchstpreisen im Elektrizitätsgroßhandel veröffentlicht. Es handelt sich um die automatische Begrenzung der Preise im Fall eines außergewöhnlichen Preisanstiegs an den Börsen. Sie ist in der EU- Verordnung 2015/1222 über die Zuweisung von Kapazitäten und das Engpass-Management vorgesehen.

ACER legt danach eine Methode fest, nach der Höchst- und Mindestpreise für das „Day-Ahead-Coupling“ und das „Intraday-Coupling“ kalkuliert werden. Die Anpassung dieser Preisgrenzen sei notwendig, um die verfügbaren Kraftwerke, Interkonnektoren und Flexibilitäten auf der Nachfrageseite optimal zu nutzen, heißt es in einer Mitteilung der Behörde zur Begründung: „Die neue Methodologie wird zu einem gleichmäßigeren Anstieg der Preisgrenzen auf dem Day-Ahead- und dem Intraday-Markt im Vergleich zu den bisherigen Regeln führen.“

Die neuen Regeln würden in Absprache mit den Zuständigen Marktverantwortlichen (Nominated Electricity Operators: NEMO) erlassen, teilte die Behörde weiter mit. Im Ergebnis seien weniger Anpassungen der Preisgrenzen notwendig, was den Zutritt neuer Marktteilnehmer auf der Angebots- und Nachfrageseite erleichtern werde. Wiederholte Preisspitzen würden den Markt weniger destabilisieren ohne die Effizienz des europäischen Spotmarktes zu gefährden.
  • Die ACER-Entscheidung 01/2023 über eine harmonisierte Methode zur Ermittlung von Höchst- und Mindest-Clearingpreisen für das Day-Ahead-Coupling ist im Internet abrufbar, ebenso wie
  • die ACER-Entscheidung 02/2023 über eine harmonisierte Methode zur Ermittlung von Höchst- und Mindest-Clearingpreisen für das Intraday-Coupling.



 

Donnerstag, 12.01.2023, 16:01 Uhr
Tom Weingärtner

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