Auf einen bundesweit einheitlichen Zuschlag für Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), erneuerbaren Energieträgern und Kleinwasserkraftwerken hat sich die österreichische Bundesregierung am 3. Juli geeinigt.
Die Kompetenz für die Förderung von Ökostrom- Produzenten wandert von den Ländern zum Bund. Die maximale jährliche Förderung mittels eines Zuschlags zum Netztarif wird von bisher 400 Mio. Euro auf rund 275 Mio. Euro reduziert. Dabei sind für Strom aus alternativen Energieträgern wie Biogas, Windkraft und Photovoltaik bis zu 110 Mio. Euro vorgesehen. Kleine und mittelgroße Wasserkraftwerke sollen m
Donnerstag, 4.07.2002, 11:24 Uhr
Lea Mühlstein
© 2024 Energie & Management GmbH