Wie der in KWK-Anlagen erzeugte Strom vermarktet werden kann, beleuchtet ein Workshop des Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) am 24. Juni in Frankfurt am Main.
Ende 2010 läuft für alle KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung über 50 kW, die bis Ende 2008 in Betrieb genommen wurden, die Förderung des KWK-Gesetzes aus. Damit entfällt aber auch die für geförderte KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 2 MW bestehende Pflicht der Netzbetreiber, den ins Netz eingespeisten KWK-Strom abzunehmen und zu vergüten. Deshalb müssen Betr
Montag, 10.05.2010, 17:12 Uhr
Jan Mühlstein
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