Die 4. Beschlusskammer der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 5. Dezember eine Festlegung zur sachgerechten Ermittlung individueller Entgelte nach § 19 Absatz 2 Satz 1 Stromnetzentgeltverordnung verabschiedet.
Die Festlegung der Grundsätze zur Berechnung ermäßigter Netzentgelte für atypische Netznutzung wurde im Amtsblatt der BNetzA bekannt gegeben und gilt für Anträge mit einer Laufzeit ab dem 1. Januar 2013. Die Grundsätze, die einen Leitfaden vom September 2011 ablösen, wurden nach einem Konsultationsverfahren festgelegt, in dem 45 Stellungnahmen abgegeben wurden.
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Mittwoch, 5.12.2012, 15:51 Uhr
Jan Mühlstein
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