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Das Bundesverwaltungsgericht erklärt das Urteil gegen die vorläufige Genehmigung des neuen Eon-Kohlekraftwerks für rechtmäßig. Der Umweltverband BUND sieht jetzt ein komplett neues Genehmigungsverfahren als einzige Chance für eine Inbetriebnahme an.
Das Bundesverwaltungsgericht hat der Inbetriebnahme des neuen Eon-Kohlekraftwerks in Datteln möglicherweise eine weitere Hürde in den Weg gelegt. Das Bundesgericht hat am 26. Juni die Rechtskräftigkeit des Urteils des Oberverwaltungsgerichts für Nordrhein-Westfalen vom 12. Juni 2102 bestätigt, das den positiven Vorbescheid für die Genehmigung des Dattelner Neubaus aufgehoben hatte. Das Oberverwalt
Donnerstag, 11.07.2013, 17:24 Uhr
Timm Krägenow
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