Das Bundeskabinett hat Ende Mai auf Vorschlag von Bundesumweltminister Jürgen Trittin eine Neufassung der Großfeuerungsanlagenverordnung beschlossen. Die letzte Fassung stammt aus dem Jahre 1983.
Die Novelle setzt die europäische Großfeuerungsanlagen-Richtlinie vom Jahr 2001 um. Sie soll Betreibern und Behörden Rechts- und Planungssicherheit bei der Anlagengenehmigung geben und den Schutz der menschlichen Gesundheit verbessern.Während in der Vergangenheit die Emissionen von Schwefeldioxid durch die Verordnung erfolgreich gesenkt werden konnten, stehen jetzt vor allem der Ausstoß
Montag, 2.06.2003, 15:29 Uhr
Armin Müller
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