Bereits seit Jahresbeginn gilt das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz. Anfang Oktober trat nun die Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) in Kraft.
Das Wärmegesetz schreibt für Neubauten den anteiligen Einsatz von erneuerbaren Energien zur Deckung des Wärmebedarfs vor. Für die Erfüllung dieser Pflichten kommen verschiedene Techniken (wie z.B. solarthermische Anlagen, Biomassefeuerungen usw.) oder Ersatzmaßnahmen (wie die verstärkte Dämmung der Außenwand) in Betracht.
Mit der EnEV 2009 werden die energetischen Anforderungen an n
Mittwoch, 7.10.2009, 13:03 Uhr
Michael Pecka
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