E&M exklusiv Newsletter:
E&M gratis testen:
Energie & Management > Contracting - Neue Fassung des Contractinglexikons
Quelle: Vedec
Contracting

Neue Fassung des Contractinglexikons

Das Contractinglexikon des Fachverbandes Vedec wurde überarbeitet und enthält in der neuen Fassung zahlreiche Änderungen.
Jedes Jahr gibt der Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting (Vedec) sein Contractinglexikon heraus – nunmehr in 23. Auflage. Und jedes Jahr muss es erneut angepasst werden, weil sich rechtliche Grundlagen ändern. Der gesamte Text wurde nun überarbeitet und da, wo nötig, korrigiert. Neue Urteile kamen bei vielen Stichworten hinzu.

Darüber hinaus sind folgenden Stichworte ergänzt oder gänzlich neu aufgenommen worden:

Abrechnung der Wärmelieferung: Die nach der Energieeffizienzrichtlinie einzuhaltenden erheblich erweiterten Anforderungen an die Abrechnung und ihre Umsetzung in deutsches Recht werden dargestellt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen: Die Ausführungen wurden dem aktuellen Stand der Rechtsprechung angepasst; dargestellt wurde die Leitbildfunktion der Verordnungen über Versorgungsbedingungen, die insbesondere beim Strom nur noch eingeschränkt gilt.

Dienstbarkeiten: Hier kam die neuere Rechtsprechung zur Verwendung in Wohnungseigentümergemeinschaften hinzu.

EEG-Umlage: Alle Änderungen von Januar 2020 bis August 2021 sind eingearbeitet.

Eigentümergemeinschaften: Die grundlegenden Änderungen, die sich durch das Gesetz zur Modernisierung des Wohnungseigentumsrechts ergeben, sind ebenfalls eingefügt worden. Die Ausführungen wurden der aktuellen Rechtslage angepasst.

Gebäudeenergiegesetz (GEG): Dieses Stichwort kam neu hinzu.

Heizkostenverordnung: Die Ausführungen wurden ergänzt um aktuelle Rechtsprechung und Hinweise auf die Änderungen infolge der Vorgaben der Energieeffizienzrichtlinie der EU, beruhen aber noch auf der alten Fassung. Aktuell ist gerade die neue Heizkostenverordnung in der Verabschiedung. Sie konnte logischerweise ebenso wenig berücksichtigt werden wie die ebenfalls neu gefasste, aber noch nicht verabschiedete AVB Fernwärme Verordnung sowie die komplett neue Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (FFVAV).

Insolvenz: Die Verhinderung einer erfolgreichen Anfechtung von Zahlungen, die der Energiedienstleister für erbrachte Leistungen erhalten hat, wurde aktualisiert und ergänzt.

Kundenanlage: Beim ewigen Streitpunkt im Contracting wurden die jüngsten gerichtlichen Entscheidungen eingefügt.

Wärmemessung und -abrechnung: Das Stichwort schildert die Anforderungen an die Messung, die sich aus der Energieeffizienzrichtlinie der EU ergeben, und deren Umsetzung in nationales Recht.

Wärmemessung – Verzicht auf Wärmemengenzähler: Auch hier sind die Anforderungen aus der Energieeffizienzrichtlinie und der Änderungsbedarf im deutschen Recht dargestellt worden.

Bei den Stichworten Elektromobilität, KWK-Anlagen, Mieterstrom, Öffentliche Aufträge, Preisänderung durch öffentliche Bekanntgabe und Preisänderungsklausel erfolgte eine Anpassung an die aktuelle Rechtsprechung.

Das Contractinglexikon ist über Vedec erhältlich und wird als PDF auf USB-Stick ausgeliefert.

Medientyp: USB-Stick
Herausgeber: Vedec – Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting
Autor: Martin Hack, Rechtsanwälte Günther Partnerschaft, Hamburg
Umfang: 519 Seiten, DIN A4, 23. überarbeitete Ausgabe
Erschienen: 2021
ISBN: 978-3-944860-20-6

Freitag, 26.11.2021, 08:50 Uhr
Frank Urbansky
Energie & Management > Contracting - Neue Fassung des Contractinglexikons
Quelle: Vedec
Contracting
Neue Fassung des Contractinglexikons
Das Contractinglexikon des Fachverbandes Vedec wurde überarbeitet und enthält in der neuen Fassung zahlreiche Änderungen.
Jedes Jahr gibt der Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting (Vedec) sein Contractinglexikon heraus – nunmehr in 23. Auflage. Und jedes Jahr muss es erneut angepasst werden, weil sich rechtliche Grundlagen ändern. Der gesamte Text wurde nun überarbeitet und da, wo nötig, korrigiert. Neue Urteile kamen bei vielen Stichworten hinzu.

Darüber hinaus sind folgenden Stichworte ergänzt oder gänzlich neu aufgenommen worden:

Abrechnung der Wärmelieferung: Die nach der Energieeffizienzrichtlinie einzuhaltenden erheblich erweiterten Anforderungen an die Abrechnung und ihre Umsetzung in deutsches Recht werden dargestellt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen: Die Ausführungen wurden dem aktuellen Stand der Rechtsprechung angepasst; dargestellt wurde die Leitbildfunktion der Verordnungen über Versorgungsbedingungen, die insbesondere beim Strom nur noch eingeschränkt gilt.

Dienstbarkeiten: Hier kam die neuere Rechtsprechung zur Verwendung in Wohnungseigentümergemeinschaften hinzu.

EEG-Umlage: Alle Änderungen von Januar 2020 bis August 2021 sind eingearbeitet.

Eigentümergemeinschaften: Die grundlegenden Änderungen, die sich durch das Gesetz zur Modernisierung des Wohnungseigentumsrechts ergeben, sind ebenfalls eingefügt worden. Die Ausführungen wurden der aktuellen Rechtslage angepasst.

Gebäudeenergiegesetz (GEG): Dieses Stichwort kam neu hinzu.

Heizkostenverordnung: Die Ausführungen wurden ergänzt um aktuelle Rechtsprechung und Hinweise auf die Änderungen infolge der Vorgaben der Energieeffizienzrichtlinie der EU, beruhen aber noch auf der alten Fassung. Aktuell ist gerade die neue Heizkostenverordnung in der Verabschiedung. Sie konnte logischerweise ebenso wenig berücksichtigt werden wie die ebenfalls neu gefasste, aber noch nicht verabschiedete AVB Fernwärme Verordnung sowie die komplett neue Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (FFVAV).

Insolvenz: Die Verhinderung einer erfolgreichen Anfechtung von Zahlungen, die der Energiedienstleister für erbrachte Leistungen erhalten hat, wurde aktualisiert und ergänzt.

Kundenanlage: Beim ewigen Streitpunkt im Contracting wurden die jüngsten gerichtlichen Entscheidungen eingefügt.

Wärmemessung und -abrechnung: Das Stichwort schildert die Anforderungen an die Messung, die sich aus der Energieeffizienzrichtlinie der EU ergeben, und deren Umsetzung in nationales Recht.

Wärmemessung – Verzicht auf Wärmemengenzähler: Auch hier sind die Anforderungen aus der Energieeffizienzrichtlinie und der Änderungsbedarf im deutschen Recht dargestellt worden.

Bei den Stichworten Elektromobilität, KWK-Anlagen, Mieterstrom, Öffentliche Aufträge, Preisänderung durch öffentliche Bekanntgabe und Preisänderungsklausel erfolgte eine Anpassung an die aktuelle Rechtsprechung.

Das Contractinglexikon ist über Vedec erhältlich und wird als PDF auf USB-Stick ausgeliefert.

Medientyp: USB-Stick
Herausgeber: Vedec – Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting
Autor: Martin Hack, Rechtsanwälte Günther Partnerschaft, Hamburg
Umfang: 519 Seiten, DIN A4, 23. überarbeitete Ausgabe
Erschienen: 2021
ISBN: 978-3-944860-20-6

Freitag, 26.11.2021, 08:50 Uhr
Frank Urbansky

Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.