Die neue Richtlinie der Europäischen Kommission zur Förderung und Verwendung von biogenen Treibstoffen im Verkehrssektor ist am 17. Mai in Kraft getreten.
Die EU-Mitgliedstaaten haben gemäß der Richtlinie sicherzustellen, dass ein Mindestanteil an Biokraftstoffen und anderen erneuerbaren Kraftstoffen auf ihren Märkten in Verkehr gebracht wird und legen hierfür nationale Richtwerte fest. Als Bezugswert gilt ein Biokraftstoff-Anteil von 2 % aller Otto- und Dieselkraftstoffe, die auf den relevanten Märkten bis Ende 2005 in Verkehr gebracht werden. Bis
Montag, 26.05.2003, 12:14 Uhr
Michael Pecka
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