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Energie & Management > Europa - Neue EU-Regeln kommen später
Quelle: Fotolia / koya979
Europa

Neue EU-Regeln kommen später

EU-Mitgliedsstaaten können Umwelt- und Sozialstandards erst später umsetzen, so eine Entscheidung des EU-Parlaments. 
Große Unternehmen in Europa müssen neue Regeln zu Umwelt- und Sozialstandards später umsetzen als zunächst geplant. Das hat das Europäische Parlament am 3. April beschlossen. Ziel ist es, Unternehmen zu entlasten und Bürokratie abzubauen.

Die geplanten „Sorgfaltspflichten“ (Due Diligence Guidance for Responsible Business Conduct) sollen Unternehmen dazu verpflichten, Schäden an Menschenrechten und Umwelt entlang ihrer Lieferketten zu vermeiden. Eigentlich sollten diese Regeln bereits ab 2026 gelten. „Die Mitgliedstaaten haben ein zusätzliches Jahr – bis zum 26. Juli 2027 – Zeit, um die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen“, heißt es in einer Stellungnahme des Parlaments.

Auch die betroffenen Firmen selbst bekommen Aufschub: Sehr große Unternehmen mit über 5.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mehr als 1,5 Milliarden Euro müssen die neuen Vorgaben erst ab 2028 anwenden. Und auch Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten und 900 Millionen Euro Umsatz erhalten ein weiteres Jahr Aufschub.

CSRD für börsennotierte KMU ab 2029

„Die Anwendung der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung wird sich für eine zweite und dritte Gruppe von Unternehmen, die unter die Gesetzgebung fallen, um zwei Jahre verzögern“, heißt es weiter. Dabei handelt es sich um die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten müssen nun erstmals 2028 über ihre sozialen und ökologischen Aktivitäten berichten – und zwar für das Geschäftsjahr 2027. Börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) haben bis 2029 Zeit.

Die EU-Kommission hatte im Februar ein Gesetzespaket vorgelegt, das Bürokratie abbauen und Unternehmen mehr Planungssicherheit geben soll – das sogenannte „Vereinfachungspaket Omnibus I“. Teil davon ist die nun beschlossene Verschiebung der neuen Berichtspflichten. Damit das Gesetz endgültig in Kraft treten kann, muss der EU-Rat dem Vorschlag noch formell zustimmen – das hat er aber bereits angekündigt.

Montag, 7.04.2025, 17:22 Uhr
Stefan Sagmeister
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Neue EU-Regeln kommen später
EU-Mitgliedsstaaten können Umwelt- und Sozialstandards erst später umsetzen, so eine Entscheidung des EU-Parlaments. 
Große Unternehmen in Europa müssen neue Regeln zu Umwelt- und Sozialstandards später umsetzen als zunächst geplant. Das hat das Europäische Parlament am 3. April beschlossen. Ziel ist es, Unternehmen zu entlasten und Bürokratie abzubauen.

Die geplanten „Sorgfaltspflichten“ (Due Diligence Guidance for Responsible Business Conduct) sollen Unternehmen dazu verpflichten, Schäden an Menschenrechten und Umwelt entlang ihrer Lieferketten zu vermeiden. Eigentlich sollten diese Regeln bereits ab 2026 gelten. „Die Mitgliedstaaten haben ein zusätzliches Jahr – bis zum 26. Juli 2027 – Zeit, um die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen“, heißt es in einer Stellungnahme des Parlaments.

Auch die betroffenen Firmen selbst bekommen Aufschub: Sehr große Unternehmen mit über 5.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mehr als 1,5 Milliarden Euro müssen die neuen Vorgaben erst ab 2028 anwenden. Und auch Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten und 900 Millionen Euro Umsatz erhalten ein weiteres Jahr Aufschub.

CSRD für börsennotierte KMU ab 2029

„Die Anwendung der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung wird sich für eine zweite und dritte Gruppe von Unternehmen, die unter die Gesetzgebung fallen, um zwei Jahre verzögern“, heißt es weiter. Dabei handelt es sich um die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten müssen nun erstmals 2028 über ihre sozialen und ökologischen Aktivitäten berichten – und zwar für das Geschäftsjahr 2027. Börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) haben bis 2029 Zeit.

Die EU-Kommission hatte im Februar ein Gesetzespaket vorgelegt, das Bürokratie abbauen und Unternehmen mehr Planungssicherheit geben soll – das sogenannte „Vereinfachungspaket Omnibus I“. Teil davon ist die nun beschlossene Verschiebung der neuen Berichtspflichten. Damit das Gesetz endgültig in Kraft treten kann, muss der EU-Rat dem Vorschlag noch formell zustimmen – das hat er aber bereits angekündigt.

Montag, 7.04.2025, 17:22 Uhr
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