Ab 2009 gibt es in der Schweiz eine kostendeckende Vergütung für erneuerbare Energien im Umfang von maximal 200 Mio. Euro, die seit Anfang Mai beantragt werden kann.
Mitte März verabschiedete die Schweizer Landesregierung die Stromversorgungsverordnung (StromVV) sowie die ergänzte Energieverordnung (EnV) und legte die Bedingungen für die je nach Anlagentyp abgestufte, kostendeckende Vergütung (KEV) fest. Die offiziellen Formulare zur Beantragung sind seit 1. Mai auf den Internetseiten des Übertragungsnetzbetreibers Swissgrid abrufbar. Swissgrid wird künftig
Mittwoch, 4.06.2008, 12:10 Uhr
Marc Gusewski
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