Um das Problem des Vorsteuerüberhangs zu lösen, haben die Leipziger Energiebörse EEX und die European Commodity Clearing AG (ECC) die Tochtergesellschaft ECC Luxemburg S.a.r.l. gegründet.
Wie die Unternehmen am 23. Juni mitteilten, entsteht der so genannte Vorsteuerüberhang im Wesentlichen aus dem Spotmarkt für Strom: Für die Besteuerung von Strom und Gas ist nach der EU-einheitlichen Umsatzsteuerregelung der Sitz des Verkäufers entscheidend. Verkäufe durch Handelsteilnehmer in Deutschland werden mit 19 % Umsatzsteuer abgerechnet, bei Käufen durch ausländische Handelsteilnehme
Dienstag, 23.06.2009, 14:38 Uhr
Andreas Kögler
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