Mit der neuen Kooperationsvereinbarung haben die Netzbetreiber den notwendigen Grundkonsens für einen effizienten Zugang zu den Gasnetzen hergestellt, bewerten Dr. Christiane Nill-Theobald und André Estermann das umfangreiche Vertragswerk.
Seit der Entscheidung der Bundesnetzagentur vom 17. November 2006 ist für alle Gasversorgungsunternehmen das Zweivertragsmodell Pflicht. Die Untersagung der Einzelbuchungsvariante wird durch die Verpflichtung zur Umstellung der bereits abgeschlossenen Transportverträge flankiert. Verträge, die nach dem Inkrafttreten der Kooperationsvereinbarung vom 19. Juli vergangenen Jahres abg
Dienstag, 24.04.2007, 14:15 Uhr
Peter Focht
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