Das russische Parlament hat ein verändertes Gesetz über die Produktionsteilung bei Rohstoffen beschlossen.
Bisher konnten ausländische Gesellschaften Lizenzen für Lagerstätten erhalten, wenn sie die nötigen Investitionen für die Erschließung aufbrachten und den Gewinn mit dem Staat teilten. Nun kommen dafür nur noch Lagerstätten in Frage, für die sich im Inland keine Investoren finden. Eine Ausnahme bilden Lagerstätten, für deren Erschließung bereits Verträge abgeschlossen wurden. Das Gesetz muss no
Freitag, 23.05.2003, 11:43 Uhr
Stefan Schroeter
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