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Verschärfte Abgasgrenzwerte für Strom- und Wärmeerzeuger legt jetzt die 44. Bundes-Immissionsschutzverordnung fest. Sie wurde noch Ende letzten Jahres vom Bundestag verabschiedet.
Auf die Verordnung hatten insbesondere auch Betreiber von BHKW-Anlagen gewartet. Denn bisher war offen, auf welche Abgaswerte sie sich künftig einstellen müssen. Maßgeblich dafür war bisher die seit 2002 gültige TA Luft, die jetzt von der 44. BImSchV abgelöst wird. Sie setzt EU-Vorgaben in deutsches Recht um.
Nach Angaben des Fernwärme-
Mittwoch, 23.01.2019, 10:49 Uhr
Armin Müller
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