Die von der Arbeitsgruppe „Energienetze“ der Kartellbehörden Anfang Februar getroffene Entscheidung, dass Betreiber von Stromnetzen sowohl Endkunden als auch Stromlieferanten Netznutzungsverträge anbieten müssen, ist nach Meinung des VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft die richtige Interpretation der Verbändevereinbarung Strom II.
 Der VKU Verband kommunaler Unternehmen betonte hingegen bisher stets, die kommunalen Energieversorgung hätten der VV II nur unter der Bedingung zugestimmt, dass sie bei der Netznutzung ein direktes Vertragsverhältnis zum Endkunden aufrechterhalten können. Daher haben einige Stadtwerke in der Vergangenheit den Abschluss von Netzn
Donnerstag, 1.03.2001, 12:08 Uhr
Jan Mühlstein
© 2025 Energie & Management GmbH