Das ist geplant
Als zentrales Element sollen Aufbau und Betrieb eines bundesweiten Schnellladenetzes an 1.000 Standorten bis Ende 2023 mit mindestens 150 kW pro Ladepunkt im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung in Auftrag gegeben werden. Sie wird voraussichtlich in 10 bis 15 Losen erfolgen, in denen unterschiedlich attraktive Standorte gebündelt werden.
Nach Meinung der Autoren greift dieser Gesetzentwurf aber zu kurz: Wenn das Thema der beim Schnellladen zu zahlenden Netzentgelte nicht gleich mit gelöst wird, dann entstehe die nächste Hürde für den Aufbau der Elektromobilität.
Das ist das Problem
Wie das Diskussionspapier zeigt, sind die Fixkosten für Aufbau und Betrieb von Schnellladepunkten deutlich höher als für Normalladepunkte und zudem stark vom Standort abhängig. Investoren hätten sich bisher auf die wirtschaftlich attraktivsten Standorte konzentriert, vor allem entlang der Autobahnen. Im ländlichen Raum gebe es bisher nur wenig Möglichkeiten zum schnellen Laden. Mit dem Schnellladegesetz will die Bundesregierung nun eine flächendeckende und verbraucherfreundliche Versorgung erreichen.
Problematisch sei insbesondere das Leistungspreissystem bei der Erhebung der Netzentgelte: Der Leistungspreis werde auf die Spitzenleistung an der Ladesäule erhoben, selbst wenn diese Leistung nur ein einziges Mal im Jahr anfällt und das Stromnetz zu diesem Zeitpunkt engpassfrei ist. Die Höhe variiere zudem von Netz zu Netz um mehr als 1.200 %. Besonders in der Anfangsphase, wenn die Ladesäulen noch wenig genutzt werden, sie dies ein großes Hindernis.
Preisbestandteile von Strom für unterschiedliche Ladevarianten (zur Vollansicht bitte auf die Grafik klicken) Grafik: Agora Energiewende / RAP |
Das ist geplant
Als zentrales Element sollen Aufbau und Betrieb eines bundesweiten Schnellladenetzes an 1.000 Standorten bis Ende 2023 mit mindestens 150 kW pro Ladepunkt im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung in Auftrag gegeben werden. Sie wird voraussichtlich in 10 bis 15 Losen erfolgen, in denen unterschiedlich attraktive Standorte gebündelt werden.
Nach Meinung der Autoren greift dieser Gesetzentwurf aber zu kurz: Wenn das Thema der beim Schnellladen zu zahlenden Netzentgelte nicht gleich mit gelöst wird, dann entstehe die nächste Hürde für den Aufbau der Elektromobilität.
Das ist das Problem
Wie das Diskussionspapier zeigt, sind die Fixkosten für Aufbau und Betrieb von Schnellladepunkten deutlich höher als für Normalladepunkte und zudem stark vom Standort abhängig. Investoren hätten sich bisher auf die wirtschaftlich attraktivsten Standorte konzentriert, vor allem entlang der Autobahnen. Im ländlichen Raum gebe es bisher nur wenig Möglichkeiten zum schnellen Laden. Mit dem Schnellladegesetz will die Bundesregierung nun eine flächendeckende und verbraucherfreundliche Versorgung erreichen.
Problematisch sei insbesondere das Leistungspreissystem bei der Erhebung der Netzentgelte: Der Leistungspreis werde auf die Spitzenleistung an der Ladesäule erhoben, selbst wenn diese Leistung nur ein einziges Mal im Jahr anfällt und das Stromnetz zu diesem Zeitpunkt engpassfrei ist. Die Höhe variiere zudem von Netz zu Netz um mehr als 1.200 %. Besonders in der Anfangsphase, wenn die Ladesäulen noch wenig genutzt werden, sie dies ein großes Hindernis.
Preisbestandteile von Strom für unterschiedliche Ladevarianten (zur Vollansicht bitte auf die Grafik klicken) Grafik: Agora Energiewende / RAP |