Das Landgericht Hannover hat zwei Anträge des Berliner Stromhändlers best energy auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Stadtwerke Hannover abgewiesen.
Die Hannoveraner hatten es abgelehnt, Kunden von best energy im Netzgebiet der Stadtwerke zu versorgen, wenn das Berliner Unternehmen nicht vom Endkunden selbst oder in Vollmacht für diesen unterschriebene Netznutzungsverträge vorlegen kann. In einem Rahmenvertrag zwischen beiden Unternehmen sei dieses Vorgehen bereits im vergangenen Jahr fes
Montag, 21.05.2001, 14:20 Uhr
Andreas Kögler
© 2024 Energie & Management GmbH