Die Verbändevereinbarung II sowie der dort vorgesehene Netznutzungsvertrag zwischen Verteilnetzbetreiber und Kunde werden zunehmend in Frage gestellt, so seitens der Arbeitsgemeinschaft der Kartellbehörden. Insbesondere mit der Kritik von Andreas Grigoleit (siehe „Netznutzung: Die Schikanen des VKU“) setzen sich Dr. Christian Theobald und Dr. Christian de Wyl auseinander. Beide sind Rechtsanwälte der Kanzlei Becker Büttner Held, Berlin, die eine Vielzahl „netzöffnender Urteile” erstritten hat.
Der diskriminierungsfreie Zugang zum Stromnetz ist der Schlüssel zu einem funktionsfähigen Wettbewerbsmarkt. Die grundlegende Entscheidung des deutschen Gesetzgebers gegen eine Regulierungsbehörde und für einen verhandelten Netzzugangs wirft in der Tat zahlreiche Fragen auf und kann als Verstoß gegen europäisches und deutsches Ve
Donnerstag, 1.03.2001, 12:13 Uhr
Jan Mühlstein
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