Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat am 14. November in einem Eilverfahren der rückwirkenden Befreiung von Industrieunternehmen von den Netzkosten zugestimmt. Allerdings äußerten die Richter massive Bedenken an der gesetzlichen Basis der Regelung.
Das OLG wies mit seiner Entscheidung die Beschwerde von zwei Netzbetreibern zurück. Die Unternehmen hatten argumentiert, dass die rückwirkende Befreiung sie vor das Problem stelle, rückwirkend in ihren Bilanzen Verluste ausweisen zu müssen.
Obwohl die Düsseldorfer Richter der Befreiung der Industrieunternehmen zustimmten, kritisierten sie gleichzeitig, dass die Bundesregierung d
Freitag, 16.11.2012, 17:24 Uhr
Andreas Kögler
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