E&M exklusiv Newsletter:
E&M gratis testen:
Energie & Management > Stromnetz - Netzentgelte steigen 2024 regional unterschiedlich
Quelle: E&M / Katia Meyer-Tien
Stromnetz

Netzentgelte steigen 2024 regional unterschiedlich

Die Bundesregierung streicht die geplante Subventionierung der Übertragungsnetzentgelte 2024. Die Energieversorger geben die Kostensteigerung bei Netzentgelten unterschiedlich weiter.
Die Verteilnetzbetreiber (meist das örtliche Stadtwerk) müssen die Netzentgelte für das kommende Jahr neu berechnen. Grund ist der Wegfall der Unterstützung von 5,5 Milliarden Euro auf der Übertragungsnetzebene. Mit der Einsparung versucht die Bundesregierung, ihren Haushalt zu konsolidieren. Knapp 50 Prozent der Verteilnetzbetreiber haben inzwischen die neu berechneten Netzentgelte für 2024 veröffentlicht. Die Stromkosten werden dadurch 2024 spürbar steigen, in regional unterschiedlicher Höhe.

Vor dem Wegfall der Zuschüsse für die Netzentgelte wurden durchschnittlich 3,19 Cent/kWh für 2024 berechnet. Durch die Streichung der Subvention werden daraus im Schnitt 6,43 Cent/kWh Netzentgelt. Die Energieversorger müssen nun neue Kostenrechnungen an die Kunden herausgeben. Hinzu kommt auch der Wegfall der Mehrwertsteuerabsenkung auf Gas und Wärme und der Preisbremsen sowie die Erhöhung der CO2-Abgabe auf Brennstoffe auf 45 Euro/Tonne im kommenden Jahr.

Neue Netzentgelte zeitlich versetzt

Die Verteilnetzbetreiber werden die Kosten an ihre Kunden weitergeben, allerdings nicht flächendeckend zum selben Zeitpunkt. Die Kosten können auch gestreckt und auf die Nachfolgejahre verteilt werden. Es kommen also laut Verband der kommunalen Unternehmen (VKU) 2024 nicht 6,43 Cent/kWh beim Endverbraucher an, sondern deutlich weniger. Allerdings würden die Netzentgelte steigen, im Mittel um 1,7 Cent/kWh. Dies bedeute für einen Beispielhaushalt mit einem Verbrauch von 3.500 kWh im Jahr durchschnittlich 60 Euro Mehrbelastung.

 
Auswirkung der Netzkosten auf verschiedenen Spannungsebenen
Quelle: VKU


Laut VKU können die höheren Übertragungsnetzentgelte vom Verteilnetzbetreiber auch über das sogenannte Regulierungskonto abgewickelt werden. Das bedeutet, dass die Finanzierung gestreckt und in den Folgejahren abgerechnet werden kann. In einem Schreiben bestätigt die Bundesnetzagentur diese Option: „Wenn Netzbetreiber über höhere Liquiditätsreserven verfügen und die Vorfinanzierung stemmen können, ist es für die Bundesnetzagentur ein gangbarer Weg, wenn die Netzentgelte nicht zum 1.1.2024 angepasst werden und stattdessen die vorläufigen Entgelte bestehen bleiben“, heißt es in einer schriftlichen Antwort vom 15. Dezember 2023.
 

Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des VKU, lobte die schnelle Klarstellung durch die Bundesnetzagentur. Damit könnten Unternehmen, die entsprechenden finanziellen Spielraum haben, eine Option mehr nutzen. Ohnehin können Preisanpassungen beispielsweise in der Grundversorgungen erst mit sechs Wochen Vorankündigung wirken. Außerhalb der Grundversorgung richte sich Frist und Form nach dem jeweiligen Vertrag. Damit schlagen die erhöhten Netzentgelte frühestens mit der Februar-Rechnung durch, eher aber im März oder später.

Hintergrund der Netzentgelte

Mit der Entrichtung des Netzentgelts wird die Nutzung der Netz- beziehungsweise Umspannwerksebene des Netzbetreibers, an die der Netznutzer angeschlossen ist, sowie aller vorgelagerten Netz- und Umspannebenen abgegolten. Darunter fallen nicht nur die Kosten für den Ausbau und Betrieb des Stromnetzes, sondern auch für dessen Instandhaltung. Diese Kosten machen den drittgrößten Kostenblock des Strompreises aus, etwa 20 Prozent.

Ein Teil der Netzentgelte sind die sogenannten Übertragungsnetzentgelte, mit denen Kunden den Stromtransport über die großen Stromautobahnen bezahlen. Sie machen zwischen 20 und 40 Prozent des gesamten Netzentgeltes aus. Die Berechnung der Netzentgelte ist in der Stromnetzentgeltverordnung geregelt. Da sich die Netzentgelte aufgrund der natürlichen Monopolstellung nicht im freien Wettbewerb bilden können, legt die Bundesnetzagentur eine Kostenbasis als Erlösobergrenze fest.

Sie ist die Grundlage für die Netzentgelte, die auf den Erlösobergrenzen und einer Kalkulation für das kommende Jahr beruhen. Seit 2023 werden die Netzentgelte der vier Übertragungsnetzbetreiber in ganz Deutschland bundeseinheitlich festgelegt.

Dienstag, 19.12.2023, 14:44 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Stromnetz - Netzentgelte steigen 2024 regional unterschiedlich
Quelle: E&M / Katia Meyer-Tien
Stromnetz
Netzentgelte steigen 2024 regional unterschiedlich
Die Bundesregierung streicht die geplante Subventionierung der Übertragungsnetzentgelte 2024. Die Energieversorger geben die Kostensteigerung bei Netzentgelten unterschiedlich weiter.
Die Verteilnetzbetreiber (meist das örtliche Stadtwerk) müssen die Netzentgelte für das kommende Jahr neu berechnen. Grund ist der Wegfall der Unterstützung von 5,5 Milliarden Euro auf der Übertragungsnetzebene. Mit der Einsparung versucht die Bundesregierung, ihren Haushalt zu konsolidieren. Knapp 50 Prozent der Verteilnetzbetreiber haben inzwischen die neu berechneten Netzentgelte für 2024 veröffentlicht. Die Stromkosten werden dadurch 2024 spürbar steigen, in regional unterschiedlicher Höhe.

Vor dem Wegfall der Zuschüsse für die Netzentgelte wurden durchschnittlich 3,19 Cent/kWh für 2024 berechnet. Durch die Streichung der Subvention werden daraus im Schnitt 6,43 Cent/kWh Netzentgelt. Die Energieversorger müssen nun neue Kostenrechnungen an die Kunden herausgeben. Hinzu kommt auch der Wegfall der Mehrwertsteuerabsenkung auf Gas und Wärme und der Preisbremsen sowie die Erhöhung der CO2-Abgabe auf Brennstoffe auf 45 Euro/Tonne im kommenden Jahr.

Neue Netzentgelte zeitlich versetzt

Die Verteilnetzbetreiber werden die Kosten an ihre Kunden weitergeben, allerdings nicht flächendeckend zum selben Zeitpunkt. Die Kosten können auch gestreckt und auf die Nachfolgejahre verteilt werden. Es kommen also laut Verband der kommunalen Unternehmen (VKU) 2024 nicht 6,43 Cent/kWh beim Endverbraucher an, sondern deutlich weniger. Allerdings würden die Netzentgelte steigen, im Mittel um 1,7 Cent/kWh. Dies bedeute für einen Beispielhaushalt mit einem Verbrauch von 3.500 kWh im Jahr durchschnittlich 60 Euro Mehrbelastung.

 
Auswirkung der Netzkosten auf verschiedenen Spannungsebenen
Quelle: VKU


Laut VKU können die höheren Übertragungsnetzentgelte vom Verteilnetzbetreiber auch über das sogenannte Regulierungskonto abgewickelt werden. Das bedeutet, dass die Finanzierung gestreckt und in den Folgejahren abgerechnet werden kann. In einem Schreiben bestätigt die Bundesnetzagentur diese Option: „Wenn Netzbetreiber über höhere Liquiditätsreserven verfügen und die Vorfinanzierung stemmen können, ist es für die Bundesnetzagentur ein gangbarer Weg, wenn die Netzentgelte nicht zum 1.1.2024 angepasst werden und stattdessen die vorläufigen Entgelte bestehen bleiben“, heißt es in einer schriftlichen Antwort vom 15. Dezember 2023.
 

Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des VKU, lobte die schnelle Klarstellung durch die Bundesnetzagentur. Damit könnten Unternehmen, die entsprechenden finanziellen Spielraum haben, eine Option mehr nutzen. Ohnehin können Preisanpassungen beispielsweise in der Grundversorgungen erst mit sechs Wochen Vorankündigung wirken. Außerhalb der Grundversorgung richte sich Frist und Form nach dem jeweiligen Vertrag. Damit schlagen die erhöhten Netzentgelte frühestens mit der Februar-Rechnung durch, eher aber im März oder später.

Hintergrund der Netzentgelte

Mit der Entrichtung des Netzentgelts wird die Nutzung der Netz- beziehungsweise Umspannwerksebene des Netzbetreibers, an die der Netznutzer angeschlossen ist, sowie aller vorgelagerten Netz- und Umspannebenen abgegolten. Darunter fallen nicht nur die Kosten für den Ausbau und Betrieb des Stromnetzes, sondern auch für dessen Instandhaltung. Diese Kosten machen den drittgrößten Kostenblock des Strompreises aus, etwa 20 Prozent.

Ein Teil der Netzentgelte sind die sogenannten Übertragungsnetzentgelte, mit denen Kunden den Stromtransport über die großen Stromautobahnen bezahlen. Sie machen zwischen 20 und 40 Prozent des gesamten Netzentgeltes aus. Die Berechnung der Netzentgelte ist in der Stromnetzentgeltverordnung geregelt. Da sich die Netzentgelte aufgrund der natürlichen Monopolstellung nicht im freien Wettbewerb bilden können, legt die Bundesnetzagentur eine Kostenbasis als Erlösobergrenze fest.

Sie ist die Grundlage für die Netzentgelte, die auf den Erlösobergrenzen und einer Kalkulation für das kommende Jahr beruhen. Seit 2023 werden die Netzentgelte der vier Übertragungsnetzbetreiber in ganz Deutschland bundeseinheitlich festgelegt.

Dienstag, 19.12.2023, 14:44 Uhr
Susanne Harmsen

Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.