Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Vorgaben der Bundesnetzagentur zur Berechnung der Nutzungsentgelte für Strom- und Gasnetze nicht richtig sind und eine Neuberechnung angeordnet.
Rund 300 deutsche Gas- und Stromnetzbetreiber hatten gegen die Vorgaben der Bundesnetzagentur Beschwerde eingelegt. Im Rahmen von 19 Pilotverfahren hat der 3. Kartellsenat des Oberlandesgerichts nun festgestellt, dass die Berechnungsmethoden der Bonner Behörde zur Ermittlung der Anlagenkosten unzutreffend ist und die Bescheide der Bundesnetzagentur daher aufgehoben.
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Mittwoch, 6.06.2012, 16:53 Uhr
Andreas Kögler
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