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Eine Arbeitsgruppe der Nationalen Plattform Zukunft der Mobilität (NPM) hat die Voraussetzungen zur Netzintegration der E-Mobilität in der 20. Legislaturperiode skizziert.
Die Arbeitsgruppe 5 (AG5) der Nationale Plattform Zukunft der Mobilität beschäftigt sich mit der Verknüpfung der Verkehrs- und Energienetze. Gemeinsam mit ihren Kollegen der Arbeitsgruppen 1 (Klimaschutz im Verkehr) und 6 (Standardisierung, Normung und Zertifizierung) haben die Mitglieder das Thema der Netzintegration der privaten Ladeinfrastruktur diskutiert. Dabei ist ein 16-seitiger Bericht herausgekommen, der branchenübergreifende Konsenspunkte und Handlungsbedarf für die 20. Legislaturperiode aufzeigt.
Die präventive netzdienliche Steuerung der privaten Ladeinfrastruktur steht dabei im Fokus. Wenig verwunderlich, dass die Arbeitsgruppen zu einem differenzierten Blick auf dieses Thema mahnen. Es müsse dringend eine rechtliche Grundlage geschaffen werden, „die sowohl die Verlässlichkeit und Planbarkeit gegenüber dem heutigen Status quo erhöht als auch technologischen Innovationen den notwendigen Spielraum bietet“, heißt es im Bericht. Deshalb müssten in der nun begonnenen Legislaturperiode technische, rechtlich-finanzielle und prozessuale Fragen geklärt werden.
Alternativen zum Smart Meter Gateway auf den PrüfstandUm die Herausforderung der Netzintegration überhaupt angehen zu können, sind einige Voraussetzungen notwendig. Vor allem dem Smart Meter Gateway schreiben die AG-Mitglieder eine zentrale Rolle zu und fordern seine zeitnahe Weiterentwicklung mit besonderem Augenmerk auf die Steuerfunktion. Es müssten aber zumindest für eine Übergangszeit auch alternative Lösungen zum Smart Meter Gateway für das netzdienliche Steuern zugelassen werden. Diese sollten aber durchaus später auf den Prüfstand gestellt werden, „ob damit die Abstimmungserfordernisse zwischen den Akteuren erfüllt werden können“, heißt es weiter im Bericht. Gleichzeitig dürften die Alternativen nicht zu niedrigeren Datenschutzstandards oder höheren Kosten für die privaten Haushalte führen.
Neben der technischen Grundlage der präventiven Steuerung ist vor allem die rechtliche Grundlage eine Baustelle, die von der neuen Bundesregierung dringend geschlossen werden muss. Dabei geht es um die Ausgestaltung des §14a im Energiewirtschaftsgesetz. Diese war schon fast auf der Zielgeraden, als der mittlerweile geschäftsführende Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) nach einem fast zweijährigen Abstimmungsprozess mit verschiedenen Stakeholdern den Entwurf des Steuerbare-Verbrauchseinrichtungen-Gesetz im Januar 2021 zurückzog. Die Automobilindustrie hatte bei ihm ihr Veto gegen die Ausgestaltung des § 14a ENWG und damit gegen das Konzept der Spitzenglättung eingelegt.
„Dass nach zwei Jahren Konsultationen der Ansatz quasi am Frühstückstisch abgeräumt wurde, halte ich für ein Desaster“, sagte Ingo Schönberg bei einem VDE-Kongress im Mai. „Da muss sich die Automobilindustrie wirklich fragen, ob das der richtige Move war“, so der Vorstandsvorsitzende des Smart-Meter-Gateway-Herstellers PPC. Allerdings gab er zu bedenken, je weiter man von den Vorständen zu den informierten Kreisen auf der Arbeitsebene heruntersteige, desto größer werde das gegenseitige Verständnis. Hier gebe es sicherlich keine Blockade mehr, sondern die Frage nach dem richtigen Weg.
Rasche Ausgestaltung des §14a EnWG erforderlichBei derselben Veranstaltung gab Gunnar Steg, Manager Standards and Regulation bei der Volkswagen Group Charging GmbH (Elli), zu bedenken, wenn das Ergebnis am Ende die vorausgegangene Diskussion tatsächlich widergespiegelt hätte, wäre es nicht zum Abbruch des Verfahrens gekommen. Er zeigte sich aber zuversichtlich, dass der Gesprächsfaden zwischen Automobil- und Energiewirtschaft wieder aufgenommen wird und man in der nächsten Legislaturperiode zu einer Lösung für die Regulierung steuerbarer Verbraucher komme.
Zuletzt war auch von der Abteilungsleiterebene im Bundeswirtschaftsministerium zu hören, dass der neuen Leitung des Hauses die rasche Ausgestaltung des §14a EnWG ans Herz gelegt werden solle.
Nun haben die Mitglieder der Arbeitsgruppen der künftigen Bundesregierung das Thema ebenfalls auf die To-Do-Liste gesetzt und dabei betont, die Neugestaltung der rechtlichen Basis müsse auch eine Regelung zur Einbindung der Kundinnen und Kunden treffen, die die Planbarkeit der präventiven netzdienlichen Steuerung erhöht. Außerdem bedürfe es der inhaltlichen Klärung, wann und wie eine präventive Steuerung erfolgt und wie diese finanziert wird. Schließlich sei die prozessuale Abstimmung zwischen Kunden, Aggregatoren, Lieferanten und Netzbetreibern zu klären.
Der Bericht der AG5 mit dem Titel „
Netzintegration von Elektromobilität – Branchenübergreifender Konsens und Aufgaben für die 20. Legislaturperiode“ steht auf der Internetseite der NPM zum Download zur Verfügung.
Montag, 1.11.2021, 16:29 Uhr
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