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Energie & Management > Österreich - Netzbetreiber warnen vor
Bild: Fotolia.com, YuI
Österreich

Netzbetreiber warnen vor "Fallstricken"

Der Entwurf des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes enthält laut Netzbetreibern unpraktikable Bestimmungen. Diese könnten die Energieversorgung Österreichs gefährden und Kunden teuer kommen.
Grundsätzlich zufrieden sind die österreichischen Verteilernetzbetreiber mit dem Entwurf zum Paket um das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG-Paket), das derzeit im Bundesparlament verhandelt wird. Sie warnen allerdings vor einigen „Fallstricken“, berichtete der Geschäftsführer von Wiener Netze, Thomas Maderbacher, bei einer Veranstaltung des Forums Versorgungssicherheit am 11. Mai in Wien.

So sieht das Paket vor, Erzeugungsanlagen von Energiegemeinschaften binnen 14 Tagen ab Antragstellung an das jeweilige öffentliche Netz anzuschließen. Laut Maderbacher ist diese Frist „zu kurz bemessen“. Werde ein Netzanschluss nicht genau geplant, führe dessen Errichtung fast immer zu Schwierigkeiten. Was als realistische Frist anzusetzen wäre, ist schwer zu beantworten, erläuterte Maderbacher auf Anfrage der Redaktion: „Es gibt Situationen, da ist das in 14 Tagen durchaus machbar. In anderen Fällen wird man vielleicht ein halbes Jahr brauchen.“ Deshalb empfehle sich, im EAG-Paket keine konkreten Fristen festzuschreiben.

Stattdessen sollte der Netzbetreiber verpflichtet werden, den Anschluss „in gebotener Eile“ zu bewerkstelligen. Für den Fall des Falles könne den betroffenen Kunden die Möglichkeit eingeräumt werden, sich an eine Ombudsstelle zu wenden. „Wichtig ist, dem Kunden mitzuteilen, woran es liegt, dass der Anschluss länger dauert. Wenn man miteinander redet, kommt man schon zusammen“, konstatierte Maderbacher.

Ein weiterer heikler Punkt ist ihm zufolge die Berechtigung von „Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften“, lokale Stromnetze zu betreiben. Dies führe zu „unwirtschaftlichen Parallelstrukturen“, Herausforderungen für die Versorgungssicherheit und unter Umständen auch zu gefährlichen Situationen: „Unsere eigenen Netze sind sehr genau dokumentiert. Wir wissen, wie wir die Versorgung eines Hauses abschalten können, wenn es brennt. Bei Parallelstrukturen wüssten wir das nicht.“

„Schwer darstellbar“ ist laut Maderbacher ferner die im EAG-Paket vorgesehene Mitgliedschaft von Kunden in mehreren Energiegemeinschaften: „Das macht die Abrechnung enorm komplex und bringt unpraktikable Zustände mit sich.“ Längerfristig seien die Netzbetreiber willens und in der Lage, auch solche Modelle zu realisieren. Doch das dauere seine Zeit. Also empfehle sich, zunächst ausschließlich Mitgliedschaften in einer einzigen Energiegemeinschaft zuzulassen: „Wir sollten nicht den dritten Schritt tun, bevor wir den ersten erfolgreich gesetzt haben.“ 

Pauschalen zu niedrig angesetzt

Was die Ökostromanlagen betrifft, erachtet Maderbacher die Pauschalen für den Netzanschluss als zu niedrig angesetzt. Wolle beispielsweise ein Gewerbebetrieb eine Photovoltaikanlage mit 200 kWp ans Netz bringen, müsste er nach dem Entwurf zum EAG-Paket nur 15 Euro/kWp und somit insgesamt 3.000 Euro bezahlen: „Der tatsächliche Aufwand kann aber bei 300.000 Euro liegen, wenn die Anlage weit vom nächsten Trafo entfernt ist.“ Diese Kosten müssten über die Netztarife auf alle Stromkunden übertragen werden. Folglich empfehle sich, die diesbezügliche Bestimmung im Entwurf des EAG-Pakets zu überdenken.

Ein weiterer Kritikpunkt der Netzbetreiber betrifft die Versorgungssicherheit. Ihnen zufolge ist künftig vor allem in den Sommermonaten mit hohen Einspeiseleistungen und -mengen von Ökostromanlagen zu rechnen. Das EAG-Paket sieht zwar vor, Anlagen mit bis zu 250 kW in kritischen Netzsituationen teilweise abzuregeln. Allerdings darf dadurch maximal 1 % der durchschnittlichen Jahreserzeugung verloren gehen. Maderbacher zufolge ist dies viel zu niedrig angesetzt. Im Namen der Netzbetreiber forderte er, sich an Deutschland zu orientieren: „Dort dürfen bis zu 30 % der Engpassleistung einer Anlage abgeregelt werden. Das wären etwa drei bis fünf Prozent der Jahreserzeugung.“ Maderbacher betonte, auch kleine Anlagen müssten angemessen zur Netzstabilität beitragen: „Und wenn wir nicht die eine oder andere gelinde Maßnahme setzen dürfen, müssen wir im Extremfall vielleicht eine Anlage komplett vom Netz nehmen.“

Schließlich bemängeln die Netzbetreiber, dass die Erzeugung von Biomethan und Wasserstoff durch einen Zuschlag zu den Gasnetzgebühren gefördert werden soll, den alle Kunden bezahlen. Genutzt werden sollen die „grünen“ Gase aber nur von Industrie und Großgewerbe, nicht jedoch von den Haushalten. Laut Maderbacher ist das nicht einzusehen: „Warum sollen die Kleinkunden für etwas bezahlen, was sie nicht nutzen können?“ 

Dienstag, 11.05.2021, 12:23 Uhr
Klaus Fischer
Energie & Management > Österreich - Netzbetreiber warnen vor
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Österreich
Netzbetreiber warnen vor "Fallstricken"
Der Entwurf des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes enthält laut Netzbetreibern unpraktikable Bestimmungen. Diese könnten die Energieversorgung Österreichs gefährden und Kunden teuer kommen.
Grundsätzlich zufrieden sind die österreichischen Verteilernetzbetreiber mit dem Entwurf zum Paket um das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG-Paket), das derzeit im Bundesparlament verhandelt wird. Sie warnen allerdings vor einigen „Fallstricken“, berichtete der Geschäftsführer von Wiener Netze, Thomas Maderbacher, bei einer Veranstaltung des Forums Versorgungssicherheit am 11. Mai in Wien.

So sieht das Paket vor, Erzeugungsanlagen von Energiegemeinschaften binnen 14 Tagen ab Antragstellung an das jeweilige öffentliche Netz anzuschließen. Laut Maderbacher ist diese Frist „zu kurz bemessen“. Werde ein Netzanschluss nicht genau geplant, führe dessen Errichtung fast immer zu Schwierigkeiten. Was als realistische Frist anzusetzen wäre, ist schwer zu beantworten, erläuterte Maderbacher auf Anfrage der Redaktion: „Es gibt Situationen, da ist das in 14 Tagen durchaus machbar. In anderen Fällen wird man vielleicht ein halbes Jahr brauchen.“ Deshalb empfehle sich, im EAG-Paket keine konkreten Fristen festzuschreiben.

Stattdessen sollte der Netzbetreiber verpflichtet werden, den Anschluss „in gebotener Eile“ zu bewerkstelligen. Für den Fall des Falles könne den betroffenen Kunden die Möglichkeit eingeräumt werden, sich an eine Ombudsstelle zu wenden. „Wichtig ist, dem Kunden mitzuteilen, woran es liegt, dass der Anschluss länger dauert. Wenn man miteinander redet, kommt man schon zusammen“, konstatierte Maderbacher.

Ein weiterer heikler Punkt ist ihm zufolge die Berechtigung von „Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften“, lokale Stromnetze zu betreiben. Dies führe zu „unwirtschaftlichen Parallelstrukturen“, Herausforderungen für die Versorgungssicherheit und unter Umständen auch zu gefährlichen Situationen: „Unsere eigenen Netze sind sehr genau dokumentiert. Wir wissen, wie wir die Versorgung eines Hauses abschalten können, wenn es brennt. Bei Parallelstrukturen wüssten wir das nicht.“

„Schwer darstellbar“ ist laut Maderbacher ferner die im EAG-Paket vorgesehene Mitgliedschaft von Kunden in mehreren Energiegemeinschaften: „Das macht die Abrechnung enorm komplex und bringt unpraktikable Zustände mit sich.“ Längerfristig seien die Netzbetreiber willens und in der Lage, auch solche Modelle zu realisieren. Doch das dauere seine Zeit. Also empfehle sich, zunächst ausschließlich Mitgliedschaften in einer einzigen Energiegemeinschaft zuzulassen: „Wir sollten nicht den dritten Schritt tun, bevor wir den ersten erfolgreich gesetzt haben.“ 

Pauschalen zu niedrig angesetzt

Was die Ökostromanlagen betrifft, erachtet Maderbacher die Pauschalen für den Netzanschluss als zu niedrig angesetzt. Wolle beispielsweise ein Gewerbebetrieb eine Photovoltaikanlage mit 200 kWp ans Netz bringen, müsste er nach dem Entwurf zum EAG-Paket nur 15 Euro/kWp und somit insgesamt 3.000 Euro bezahlen: „Der tatsächliche Aufwand kann aber bei 300.000 Euro liegen, wenn die Anlage weit vom nächsten Trafo entfernt ist.“ Diese Kosten müssten über die Netztarife auf alle Stromkunden übertragen werden. Folglich empfehle sich, die diesbezügliche Bestimmung im Entwurf des EAG-Pakets zu überdenken.

Ein weiterer Kritikpunkt der Netzbetreiber betrifft die Versorgungssicherheit. Ihnen zufolge ist künftig vor allem in den Sommermonaten mit hohen Einspeiseleistungen und -mengen von Ökostromanlagen zu rechnen. Das EAG-Paket sieht zwar vor, Anlagen mit bis zu 250 kW in kritischen Netzsituationen teilweise abzuregeln. Allerdings darf dadurch maximal 1 % der durchschnittlichen Jahreserzeugung verloren gehen. Maderbacher zufolge ist dies viel zu niedrig angesetzt. Im Namen der Netzbetreiber forderte er, sich an Deutschland zu orientieren: „Dort dürfen bis zu 30 % der Engpassleistung einer Anlage abgeregelt werden. Das wären etwa drei bis fünf Prozent der Jahreserzeugung.“ Maderbacher betonte, auch kleine Anlagen müssten angemessen zur Netzstabilität beitragen: „Und wenn wir nicht die eine oder andere gelinde Maßnahme setzen dürfen, müssen wir im Extremfall vielleicht eine Anlage komplett vom Netz nehmen.“

Schließlich bemängeln die Netzbetreiber, dass die Erzeugung von Biomethan und Wasserstoff durch einen Zuschlag zu den Gasnetzgebühren gefördert werden soll, den alle Kunden bezahlen. Genutzt werden sollen die „grünen“ Gase aber nur von Industrie und Großgewerbe, nicht jedoch von den Haushalten. Laut Maderbacher ist das nicht einzusehen: „Warum sollen die Kleinkunden für etwas bezahlen, was sie nicht nutzen können?“ 

Dienstag, 11.05.2021, 12:23 Uhr
Klaus Fischer

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