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Ab dem 1. Januar 2014 wird eine weitere Umlage von den Strom-Letztverbrauchern erhoben. Auf Grundlage der voraussichtlichen Kosten für 2014 und der in diesem Jahr bisher angefallenen Kosten haben die Netzbetreiber die sogenannte Abschalt-Umlage auf 0,009 Cent/kWh festgelegt. Sie ist mit der Bundesnetzagentur abgestimmt.
Betreiber von elektrischen Verbrauchern, die mindestens aus dem 110-kV-Netz beziehen, können im Rahmen der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) dem jeweiligen Übertragungsnetzbetreiber anbieten, die Verbrauchsleistung auf Anforderung um einen bestimmten Betrag zu verringern. Für die Bereitstellung der Abschaltleistung erhalten die Anbieter neben einem Leistungspreis auch
Mittwoch, 16.10.2013, 12:33 Uhr
Fritz Wilhelm
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