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Energie & Management > Regulierung - Netzbetreiber scheitern mit Zinsforderungen in Karlsruhe
Bild: Fotolia.com, Bertold Werkmann
Regulierung

Netzbetreiber scheitern mit Zinsforderungen in Karlsruhe

Gerade erst haben Netzbetreiber die Eigenkapitalrendite-Pläne der Bundesnetzagentur für die 4. Regulierungsperiode ins Visier genommen. An der aktuellen können sie nicht mehr rütteln.
Für ihr eingesetztes Kapital bekommen die Betreiberfirmen von Gas- und Stromnetzen kein zusätzliches Geld. Die Hoffnung darauf, für die 3. Regulierungsperiode doch noch einen höheren Eigenkapitalzins zu erhalten, zerstob jetzt vor dem Bundesverfassungsgericht. Die letzte Instanz wies eine Verfassungsbeschwerde von Netzbetreibern ab.

Mit der Entscheidung aus Karlsruhe ist an dem Zinssatz von 6,91 % vor Steuern für Neuanlagen nicht mehr zu rütteln. Die Netzbetreiber hatten sich 2018 noch Hoffnungen auf höhere Netzentgelte gemacht, als das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf die Berechnungen der Bundesnetzagentur als fehlerhaft und die Zinssätze als zu niedrig eingeordnet hatte. Der Bundesgerichtshof hatte dieses Urteil allerdings 2019 einkassiert, woraufhin Netzbetreiber nach Karlsruhe gingen. Bis zur 3. Regulierungsperiode, deren fünfjährige Laufzeit für Gasnetze 2018 und für Stromnetze 2019 begann, hatte der Zinssatz noch 9,05 % betragen.

In diesem Juli hatte die Bundesnetzagentur für die 2023 (Gas) beziehungsweise 2024 (Strom) beginnende 4. Regulierungsperiode ein weiteres Absinken des Eigenkapitalzinses angedeutet. Für Gas- und Netzbetreiber soll dann – vorbehaltlich der anstehenden Beratungen mit der Branche – bei Neuanlagen ein Zinssatz von 4,59 % vor Steuern gelten. Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, glaubt auch angesichts erneut sinkender Renditen, dass „Investitionen in die Netze dauerhaft attraktiv bleiben“.

Dem hat der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) am 26. August vehement widersprochen. Ähnlich wie im Falle der 3. Regulierungsperiode kritisiert der BDEW auch diesmal die Berechnungsgrundlage für die Rendite. Der Verband fordert eine Überprüfung mit dem Ziel, höhere Entgelte zu erreichen und Investoren nicht abzuschrecken. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seiner Begründung deutlich gemacht, nicht erkennen zu können, dass die Sätze für die 3. Periode auch nach einer geforderten Neuberechnung durch das Oberlandesgericht anders ausgefallen wären.

Montag, 30.08.2021, 16:07 Uhr
Volker Stephan
Energie & Management > Regulierung - Netzbetreiber scheitern mit Zinsforderungen in Karlsruhe
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Netzbetreiber scheitern mit Zinsforderungen in Karlsruhe
Gerade erst haben Netzbetreiber die Eigenkapitalrendite-Pläne der Bundesnetzagentur für die 4. Regulierungsperiode ins Visier genommen. An der aktuellen können sie nicht mehr rütteln.
Für ihr eingesetztes Kapital bekommen die Betreiberfirmen von Gas- und Stromnetzen kein zusätzliches Geld. Die Hoffnung darauf, für die 3. Regulierungsperiode doch noch einen höheren Eigenkapitalzins zu erhalten, zerstob jetzt vor dem Bundesverfassungsgericht. Die letzte Instanz wies eine Verfassungsbeschwerde von Netzbetreibern ab.

Mit der Entscheidung aus Karlsruhe ist an dem Zinssatz von 6,91 % vor Steuern für Neuanlagen nicht mehr zu rütteln. Die Netzbetreiber hatten sich 2018 noch Hoffnungen auf höhere Netzentgelte gemacht, als das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf die Berechnungen der Bundesnetzagentur als fehlerhaft und die Zinssätze als zu niedrig eingeordnet hatte. Der Bundesgerichtshof hatte dieses Urteil allerdings 2019 einkassiert, woraufhin Netzbetreiber nach Karlsruhe gingen. Bis zur 3. Regulierungsperiode, deren fünfjährige Laufzeit für Gasnetze 2018 und für Stromnetze 2019 begann, hatte der Zinssatz noch 9,05 % betragen.

In diesem Juli hatte die Bundesnetzagentur für die 2023 (Gas) beziehungsweise 2024 (Strom) beginnende 4. Regulierungsperiode ein weiteres Absinken des Eigenkapitalzinses angedeutet. Für Gas- und Netzbetreiber soll dann – vorbehaltlich der anstehenden Beratungen mit der Branche – bei Neuanlagen ein Zinssatz von 4,59 % vor Steuern gelten. Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, glaubt auch angesichts erneut sinkender Renditen, dass „Investitionen in die Netze dauerhaft attraktiv bleiben“.

Dem hat der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) am 26. August vehement widersprochen. Ähnlich wie im Falle der 3. Regulierungsperiode kritisiert der BDEW auch diesmal die Berechnungsgrundlage für die Rendite. Der Verband fordert eine Überprüfung mit dem Ziel, höhere Entgelte zu erreichen und Investoren nicht abzuschrecken. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seiner Begründung deutlich gemacht, nicht erkennen zu können, dass die Sätze für die 3. Periode auch nach einer geforderten Neuberechnung durch das Oberlandesgericht anders ausgefallen wären.

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