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Der BDEW bleibt dabei: Auch Zählerdaten aus Smart Metern sollten nicht ohne Plausibilisierung durch die Verteilnetzbetreiber von den Übertragungsnetzbetreibern genutzt werden.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Digitalisierung der Energiewende, der die Einführung von so genannten intelligenten Energiezählern in den nächsten Jahren regeln soll, sieht unter anderem vor, dass Messdaten aus diesen Zählern direkt an die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) übermittelt werden.Dies stößt bei den Verteilnetzbetreibern (VNB) auf Widerstand. Neben dem Verband kommunaler
Mittwoch, 23.03.2016, 17:43 Uhr
Peter Focht
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