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Das Landgericht Fulda hat am 28. August eine weitere Klage des Teldafax-Insolvenzverwalters abgewiesen. Der Kläger hatte die Rückzahlung von Netznutzungsentgelten in sechsstelliger Höhe gefordert.
Mit den beiden Urteilen des Landgerichts Osnabrück vom 14. August 2014 und nun vom Landgericht Fulda vom 28. August 2014 haben zwei weitere Gerichte bestätigt: Netzbetreiber müssen bereits erhaltene und im Nachhinein von einem
Dienstag, 2.09.2014, 14:38 Uhr
Heidi Roider
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