Bild: Niels Schubert/Voltaris
Beim Austausch von Zähleinrichtungen dürfen Netzbetreiber nach Mitteilung der Verbraucherzentrale NRW Kunden und Verbraucher nicht vor vollendete Tatsachen stellen.
Als eine „nicht unerhebliche Überrumpelung“ wertet das Landgericht Dortmund das Vorgehen des Verteilnetzbetreibers, wenn dieser seine Kunden im Vorfeld eines geplanten Zählerwechsels nicht fristgerecht informiert. Das teilte die Verbraucherzentrale NRW mit, die juristisch gegen den Verteilnetzbetreiber Westnetz vorgegangen ist.Der Urteilsspruch des Landgerichts Dortmund (AZ 25
Donnerstag, 7.03.2019, 14:40 Uhr
Kai Eckert
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