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Das Oberlandesgericht Frankfurt hat ein Urteil des Landgerichts Fulda vom August 2014 bestätigt. Damals hatte der Insolvenzverwalter der TelDaFax Energy GmbH gegen die Osthessennetz GmbH geklagt.
Der Insolvenzverwalter von TelDaFax hatte durch Insolvenzanfechtung bereits gezahlte Netzentgelte zurückgefordert. Auch Entgelte, die im Zeitraum von drei Monaten vor dem Insolvenzantrag an den Netzbetreiber geflossen sind, sollten zurückgezahlt werden. Sowohl das LG Fulda als auch nun das OLG Frankfurt sahen keine Beweise dafür, dass die Osthessennetz von der Zahlungsunfähigkeit des Versorgers wu
Montag, 20.07.2015, 17:36 Uhr
Fritz Wilhelm
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