Die Bundesnetzagentur hat Netzentgelte weiterer 28 Strom- und 7 Gasversorger in Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen genehmigt und dafür mit einer Ausnahme die veranschlagten Kosten zwischen 5 und 17 % gekürzt.
Die Genehmigungen wurden zum großen Teil auf dem Weg der sogenannten Organanleihe ausgesprochen. Einige Bundesländer, so auch Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen, haben diese Aufgabe dazu der Bundesnetzagentur übertragen. Die Bonner Behörde weist im Zusammenhang dieser Genehmigungsrunde auf eine Besonderheit hin: Bei den Gemeindewerken Leck in Schleswig Holst
Dienstag, 6.02.2007, 12:52 Uhr
Peter Focht
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