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Energie & Management > Regulierung - Netzagentur veröffentlicht ungeschwärzte Kostendaten von Netzbetreibern
Quelle: Fotolia / Bertold Werkmann
Regulierung

Netzagentur veröffentlicht ungeschwärzte Kostendaten von Netzbetreibern

Die Bundesnetzagentur hat erstmals unternehmensbezogene, nicht anonymisierte Daten zu den Kosten von Strom- und Gasnetzbetreibern veröffentlicht - eine Fundgrube.
Bisher erschienen nur geschwärzte Zeilen, wenn die Bundesnetzagentur Kostendaten von Strom- und Gasnetzbetreibern veröffentlichte. In diesem Jahr sind die Daten erstmals unternehmensbezogen und nicht anonymisiert lesbar. Damit mache die Behörde wichtige Bestandteile der Regulierung von Netzbetreibern sowohl für Marktbeteiligte als auch für die Öffentlichkeit transparent, erklärte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur (BNetzA), am 22. November: „Indem wir Kostendaten veröffentlichen, schaffen wir Transparenz in der Netzentgeltbildung.“

Möglich geworden sei die neue Transparenz durch das novellierte Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das die bislang in der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) enthaltenen Vorgaben erweitert. Die darin enthaltenen neuen Veröffentlichungspflichten seien „ganz in unserem Sinne“, sagte Homann.

Veröffentlicht werden von sofort an Kostendaten aller Netzbetreiber, die die Bundesnetzagentur reguliert, also jener, die in mindestens zwei Bundesländern tätig sind. Die Daten werden je Netzbetreiber unternehmensbezogen in nicht anonymisierter Form veröffentlicht – unabhängig davon, ob es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der regulierten Unternehmen handelt. Die aktualisierten Veröffentlichungen erfolgen jeweils im ersten und vierten Quartal eines Jahres.

Ingesamt handelt es sich um gut 40 verschiedene Geschäftsdaten für das laufende Jahr 2021, die je nach Art des Netzbetreibers vorhanden sind oder nicht. Darunter befinden sich unter anderem:
  • die beschiedene und die angepasste Erlösobergrenze (EOG) sowie Zu- und Abschläge darauf wegen des Qualitätselementes
  • die beschiedenen und die angepassten beeinflussbaren und die vorübergehend sowie dauerhaft nicht beeinflussbaren Kosten
  • die vier verschiedenen Effizienzwerte und der von ihnen angewendete sowie, soweit vorhanden, entsprechend der Supereffizienzwert
  • der Effizienzbonus
  • bei Strom die Netzlänge, differenziert nach Erdkabel und Freileitungen sowie nach Spannungsebene
  • die zeitgleiche Jahreshöchstlast
  • die im Netzgebiet installierte Erzeugungsleistung
  • die vorgelagerten Netzkosten
  • und die vermiedenen Netzentgelte.
Bisher eine schwarze Seite nach der anderen

Bislang waren länderübergreifende Netzbetreiber zwar ihren Pflichten nachgekommen, ihre Kostendaten einzureichen. Nicht selten wurde dabei aber jede einzelne Geschäftszahl geschwärzt unter Berufung auf Geschäftsgeheimnisse. Strom- und Gasnetze sind zwar ein natürliches Monopol, aber da sie in der Regel alle 20 Jahre in einem Konzessionswettbewerb neu vergeben werden, wird in der Rechtsprechung allgemein anerkannt, dass es auch hier schützenswerte Geheimnisse gibt.

Umstritten war bis zu der EnWG-Novelle zwischen BNetzA und Netzbetreibern, welche Daten zu schützen und welche zu veröffentlichen seien. Dies führte zu Rechtshändeln mit einigen Netzbetreibern. Letztlich gab der Regulierer im alten Rechtsrahmen mehr oder weniger auf und veröffentlichte die Angaben in aller Regel mit seitenlang komplett geschwärzten Zahlen.

Lichtblick erfreut über die Veröffentlichung

Der Ökostromanbieter Lichtblick begrüßte die neue Transparenz. Sein Rechtsexperte Markus Adam kommentierte: „Bis heute waren Netzentgelte eine Blackbox.“ Mit der Veröffentlichung der Kosten erwartet er mittelfristig eine Entlastung der Verbraucher in Milliardenhöhe. „Denn in Zukunft können überhöhte Netzgebühren von Dritten besser überprüft werden“, meinte Adam. Für eine vollständige Überprüfbarkeit müsse die Bundesnetzagentur in Zukunft allerdings noch weitere betriebswirtschaftliche Daten der Netzbetreiber veröffentlichen, forderte er zugleich.

Lichtblick setze sich schon seit langem für transparente und angemessene Netzentgelte ein und habe dafür bereits zahlreiche Verfahren bis hin zum Bundesverfassungsgericht geführt. Die Netzentgelte seien mit (durchschnittlich) 8 Cent/kWh der größte Nebenkostenblock auf der Stromrechnung. Die Strom-Durchleitungsgebühren summierten sich allein bei den von der Bundesnetzagentur regulierten Netzfirmen auf 26 Mrd. Euro. Und für 2022 hätten die Netzbetreiber bereits eine Verteuerung angekündigt, diesmal von durchschnittlich vier Prozent.

Die Kostendaten sind auf der Webseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht.

Dienstag, 23.11.2021, 10:59 Uhr
Susanne Harmsen und Georg Eble
Energie & Management > Regulierung - Netzagentur veröffentlicht ungeschwärzte Kostendaten von Netzbetreibern
Quelle: Fotolia / Bertold Werkmann
Regulierung
Netzagentur veröffentlicht ungeschwärzte Kostendaten von Netzbetreibern
Die Bundesnetzagentur hat erstmals unternehmensbezogene, nicht anonymisierte Daten zu den Kosten von Strom- und Gasnetzbetreibern veröffentlicht - eine Fundgrube.
Bisher erschienen nur geschwärzte Zeilen, wenn die Bundesnetzagentur Kostendaten von Strom- und Gasnetzbetreibern veröffentlichte. In diesem Jahr sind die Daten erstmals unternehmensbezogen und nicht anonymisiert lesbar. Damit mache die Behörde wichtige Bestandteile der Regulierung von Netzbetreibern sowohl für Marktbeteiligte als auch für die Öffentlichkeit transparent, erklärte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur (BNetzA), am 22. November: „Indem wir Kostendaten veröffentlichen, schaffen wir Transparenz in der Netzentgeltbildung.“

Möglich geworden sei die neue Transparenz durch das novellierte Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das die bislang in der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) enthaltenen Vorgaben erweitert. Die darin enthaltenen neuen Veröffentlichungspflichten seien „ganz in unserem Sinne“, sagte Homann.

Veröffentlicht werden von sofort an Kostendaten aller Netzbetreiber, die die Bundesnetzagentur reguliert, also jener, die in mindestens zwei Bundesländern tätig sind. Die Daten werden je Netzbetreiber unternehmensbezogen in nicht anonymisierter Form veröffentlicht – unabhängig davon, ob es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der regulierten Unternehmen handelt. Die aktualisierten Veröffentlichungen erfolgen jeweils im ersten und vierten Quartal eines Jahres.

Ingesamt handelt es sich um gut 40 verschiedene Geschäftsdaten für das laufende Jahr 2021, die je nach Art des Netzbetreibers vorhanden sind oder nicht. Darunter befinden sich unter anderem:
  • die beschiedene und die angepasste Erlösobergrenze (EOG) sowie Zu- und Abschläge darauf wegen des Qualitätselementes
  • die beschiedenen und die angepassten beeinflussbaren und die vorübergehend sowie dauerhaft nicht beeinflussbaren Kosten
  • die vier verschiedenen Effizienzwerte und der von ihnen angewendete sowie, soweit vorhanden, entsprechend der Supereffizienzwert
  • der Effizienzbonus
  • bei Strom die Netzlänge, differenziert nach Erdkabel und Freileitungen sowie nach Spannungsebene
  • die zeitgleiche Jahreshöchstlast
  • die im Netzgebiet installierte Erzeugungsleistung
  • die vorgelagerten Netzkosten
  • und die vermiedenen Netzentgelte.
Bisher eine schwarze Seite nach der anderen

Bislang waren länderübergreifende Netzbetreiber zwar ihren Pflichten nachgekommen, ihre Kostendaten einzureichen. Nicht selten wurde dabei aber jede einzelne Geschäftszahl geschwärzt unter Berufung auf Geschäftsgeheimnisse. Strom- und Gasnetze sind zwar ein natürliches Monopol, aber da sie in der Regel alle 20 Jahre in einem Konzessionswettbewerb neu vergeben werden, wird in der Rechtsprechung allgemein anerkannt, dass es auch hier schützenswerte Geheimnisse gibt.

Umstritten war bis zu der EnWG-Novelle zwischen BNetzA und Netzbetreibern, welche Daten zu schützen und welche zu veröffentlichen seien. Dies führte zu Rechtshändeln mit einigen Netzbetreibern. Letztlich gab der Regulierer im alten Rechtsrahmen mehr oder weniger auf und veröffentlichte die Angaben in aller Regel mit seitenlang komplett geschwärzten Zahlen.

Lichtblick erfreut über die Veröffentlichung

Der Ökostromanbieter Lichtblick begrüßte die neue Transparenz. Sein Rechtsexperte Markus Adam kommentierte: „Bis heute waren Netzentgelte eine Blackbox.“ Mit der Veröffentlichung der Kosten erwartet er mittelfristig eine Entlastung der Verbraucher in Milliardenhöhe. „Denn in Zukunft können überhöhte Netzgebühren von Dritten besser überprüft werden“, meinte Adam. Für eine vollständige Überprüfbarkeit müsse die Bundesnetzagentur in Zukunft allerdings noch weitere betriebswirtschaftliche Daten der Netzbetreiber veröffentlichen, forderte er zugleich.

Lichtblick setze sich schon seit langem für transparente und angemessene Netzentgelte ein und habe dafür bereits zahlreiche Verfahren bis hin zum Bundesverfassungsgericht geführt. Die Netzentgelte seien mit (durchschnittlich) 8 Cent/kWh der größte Nebenkostenblock auf der Stromrechnung. Die Strom-Durchleitungsgebühren summierten sich allein bei den von der Bundesnetzagentur regulierten Netzfirmen auf 26 Mrd. Euro. Und für 2022 hätten die Netzbetreiber bereits eine Verteuerung angekündigt, diesmal von durchschnittlich vier Prozent.

Die Kostendaten sind auf der Webseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht.

Dienstag, 23.11.2021, 10:59 Uhr
Susanne Harmsen und Georg Eble

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