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Energie & Management > Regenerative - Netzagentur stellt neue Ausschreibungs-Höchstwerte in Aussicht
Quelle: Fotolia / vencav
Regenerative

Netzagentur stellt neue Ausschreibungs-Höchstwerte in Aussicht

Die letzten Erneuerbaren-Ausschreibungen in diesem Jahr erweisen sich als so unterzeichnet wie noch nie. Die Bundesnetzagentur sagt daher unter Vorbehalt höhere Höchstwerte für 2023 zu.
Die Bundesnetzagentur hat in den Erneuerbaren-Ausschreibungen vom 1. Dezember nur einen Bruchteil der ausgeschriebenen Leistung bezuschlagen können. Das ergibt die Veröffentlichung der Behörde vom 20. Dezember. Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller stellte als erste Konsequenz der zum Teil "drastischen" Unterzeichnung in Aussicht, die vorige Woche seiner Behörde zugesprochene Ermächtigung zu 25 Prozent höheren Höchstwerten auszuschöpfen, um 2023 "erfolgreichere Ausschreibungen" zu ermöglichen. Höchstwerte sind die maximalen kWh-Garantiepreise für einzuspeisenden Ökostrom, mit denen ein Zuschlag in einer Ausschreibung formal gerade noch zulässig ist.

Wörtlich erklärte Müller: "Die Bundesnetzagentur wird nach den erforderlichen Prüfungen schnellstmöglich die vom Bundestag beschlossenen Festlegungskompetenzen im Bereich der Höchstwerte nutzen."

Ausgeschrieben waren in den letzten deutschen Ausschreibungen des Jahres 2022 jeweils neue
  • Onshore-Windkraftanlagen,
  • Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden und an Lärmschutzwänden ("zweites PV-Segment")
  • und Innovationskraftwerke mit einer Kombinationen aus PV und Speichern oder anderen neuartigen Erneuerbaren-Kraftwerken auf Acker oder Grünland in "benachteiligten Gebieten".
Nur Gebote für ein Drittel der Windleistung

Von der Windleistung von 604 MW, die ohnehin schon wegen der drohenden Unterzeichnung nur etwa die Hälfte des ursprünglich vorgesehenen Ausschreibungsvolumens gewesen war, bekam weniger als ein Drittel, nämlich 189 MW einen Zuschlag. Diese teilen sich auf 14 Gebote auf. Es lagen nur zwei weitere Gebote vor, die die Zuschlagsleistung auf 203 MW erhöht hätten. Diese schloss die Netzagentur wegen Formfehlern aus.

In der Konsequenz lagen die bezuschlagten Garantieerlöse beim Höchstwert von 5,88 Cent/kWh oder höchstens 0,02 Cent darunter. Die Zuschläge hatten eindeutige regionale Schwerpunkte: Mit 102 MW fiel mehr als die Hälfte der Zuschlagskapazität auf zwei der 16 Bundesländer, nämlich Niedersachsen (70 MW) und NRW.

"Schwaches Finale"

Der Bundesverband Windenergie (BWE) nannte das Ergebnis ein "schwaches Finale für die Windenergie" in diesem Jahr. Er führte das sowohl auf die aus seiner Sicht zu geringen Höchstwerte von 5,88 Cent/kWh und die langen Genehmigungsdauern zurück. Die in diesem Monat bezuschlagten Anlagen, die zwar alle eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung, aber noch kein Baurecht haben, führten erst 2024 zu einem Zubau, wenn man die bisherigen, von der Fachagentur Windenergie an Land (FA Wind) auf 26 Monate berechnete Zeit vom Zuschlag bis zur Inbetriebnahme heranzieht. BWE-Präsident Hermann Albers drängte die Netzagentur dazu, die Ermächtigung zu 25 Prozent höheren Höchstwerten auszuschöpfen. Dennis Rendschmidt, Geschäftsführer des Fachverbandes VDMA Power Systems, blies ins selbe Horn.

Dies würde zu neuen Höchstwerten von 7,35 Cent/kWh bei den 2023er-Ausschreibungen für Onshore-Wind führen. Am 28. Dezember gibt die Netzagentur laut BWE die Details der 2023er-Ausschreibungen bekannt. Vier Wochen nach Verkündung des Strompreisbremsengesetzes, das am 16. Dezember das letzte grüne Licht vom Bundesrat bekommen hat, kann die Netzagentur ihre neue Kompetenz ausüben. Allerdings nur für die Zukunft, nicht, wie von der Erneuerbaren-Lobby gefordert, auch rückwirkend.

Bei PV des zweiten Segments nur die Hälfte

Auch bei den PV-Anlagen des zweiten Segments war die Ausschreibung erneut "deutlich unterzeichnet": Die 202 MW ausgeschriebene Leistung traf nur auf 67 Gebote mit einer Gesamtleistung von 128 MW, von denen 56 mit insgesamt 105 MW einen Zuschlag erhielten, also etwa die Hälfte der Kapazität. Die anderen elf Gebote kamen zunächst nur wegen Formfehlern nicht zum Zuge. Die erfolgreichen Bieter waren laut Netzagentur regional gleich verteilt.

​Ein einziges Innovationskraftwerk

Die drastischste Unterzeichnung und eine regulatorische Neuerung gab es bei der Innovationsausschreibung: Von den 397 MW wurden gerade mal ein einziges Solarpark-Projekt mit 2,4 MW PV-Leistung und 0,8 MW Batteriespeicher-Leistung bezuschlagt. Es handelt sich dabei um den PV-Park Baiersdorf 3 eines Einzelunternehmers im bayerischen Riedenburg.

Erstmals wurde keine fixe Marktprämie ausgeschrieben, die zusätzlich zum Markterlös gezahlt werden würde, sondern eine gleitende Marktprämie, die mit dem Börsenpreis verrechnet wird. Der Höchstwert lag bei 7,43 Cent/kWh.

Wegen Geschäftsgeheimnissen bleibt der Zuschlagswert unter Verschluss. Der Rest ist Spieltheorie: Wenn der Investor erwartete, in einer nicht überzeichneten Ausschreibung zu landen, konnte er risikolos auf die 7,43 Cent bieten und bekam sie auch. Bot er vorsichtiger, also niedriger, weil er eine Überzeichnung erwartete und ihm der Zuschlag wichtiger war als ein möglichst hoher Garantieerlös, erhielt er genau seinen Bietpreis als "anzulegenden Wert". Mehr als 7,43 Cent hat er mit Sicherheit nicht geboten, sonst hätte die Netzagentur sein Gebot ausgeschlossen.

Dienstag, 20.12.2022, 13:33 Uhr
Georg Eble
Energie & Management > Regenerative - Netzagentur stellt neue Ausschreibungs-Höchstwerte in Aussicht
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Regenerative
Netzagentur stellt neue Ausschreibungs-Höchstwerte in Aussicht
Die letzten Erneuerbaren-Ausschreibungen in diesem Jahr erweisen sich als so unterzeichnet wie noch nie. Die Bundesnetzagentur sagt daher unter Vorbehalt höhere Höchstwerte für 2023 zu.
Die Bundesnetzagentur hat in den Erneuerbaren-Ausschreibungen vom 1. Dezember nur einen Bruchteil der ausgeschriebenen Leistung bezuschlagen können. Das ergibt die Veröffentlichung der Behörde vom 20. Dezember. Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller stellte als erste Konsequenz der zum Teil "drastischen" Unterzeichnung in Aussicht, die vorige Woche seiner Behörde zugesprochene Ermächtigung zu 25 Prozent höheren Höchstwerten auszuschöpfen, um 2023 "erfolgreichere Ausschreibungen" zu ermöglichen. Höchstwerte sind die maximalen kWh-Garantiepreise für einzuspeisenden Ökostrom, mit denen ein Zuschlag in einer Ausschreibung formal gerade noch zulässig ist.

Wörtlich erklärte Müller: "Die Bundesnetzagentur wird nach den erforderlichen Prüfungen schnellstmöglich die vom Bundestag beschlossenen Festlegungskompetenzen im Bereich der Höchstwerte nutzen."

Ausgeschrieben waren in den letzten deutschen Ausschreibungen des Jahres 2022 jeweils neue
  • Onshore-Windkraftanlagen,
  • Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden und an Lärmschutzwänden ("zweites PV-Segment")
  • und Innovationskraftwerke mit einer Kombinationen aus PV und Speichern oder anderen neuartigen Erneuerbaren-Kraftwerken auf Acker oder Grünland in "benachteiligten Gebieten".
Nur Gebote für ein Drittel der Windleistung

Von der Windleistung von 604 MW, die ohnehin schon wegen der drohenden Unterzeichnung nur etwa die Hälfte des ursprünglich vorgesehenen Ausschreibungsvolumens gewesen war, bekam weniger als ein Drittel, nämlich 189 MW einen Zuschlag. Diese teilen sich auf 14 Gebote auf. Es lagen nur zwei weitere Gebote vor, die die Zuschlagsleistung auf 203 MW erhöht hätten. Diese schloss die Netzagentur wegen Formfehlern aus.

In der Konsequenz lagen die bezuschlagten Garantieerlöse beim Höchstwert von 5,88 Cent/kWh oder höchstens 0,02 Cent darunter. Die Zuschläge hatten eindeutige regionale Schwerpunkte: Mit 102 MW fiel mehr als die Hälfte der Zuschlagskapazität auf zwei der 16 Bundesländer, nämlich Niedersachsen (70 MW) und NRW.

"Schwaches Finale"

Der Bundesverband Windenergie (BWE) nannte das Ergebnis ein "schwaches Finale für die Windenergie" in diesem Jahr. Er führte das sowohl auf die aus seiner Sicht zu geringen Höchstwerte von 5,88 Cent/kWh und die langen Genehmigungsdauern zurück. Die in diesem Monat bezuschlagten Anlagen, die zwar alle eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung, aber noch kein Baurecht haben, führten erst 2024 zu einem Zubau, wenn man die bisherigen, von der Fachagentur Windenergie an Land (FA Wind) auf 26 Monate berechnete Zeit vom Zuschlag bis zur Inbetriebnahme heranzieht. BWE-Präsident Hermann Albers drängte die Netzagentur dazu, die Ermächtigung zu 25 Prozent höheren Höchstwerten auszuschöpfen. Dennis Rendschmidt, Geschäftsführer des Fachverbandes VDMA Power Systems, blies ins selbe Horn.

Dies würde zu neuen Höchstwerten von 7,35 Cent/kWh bei den 2023er-Ausschreibungen für Onshore-Wind führen. Am 28. Dezember gibt die Netzagentur laut BWE die Details der 2023er-Ausschreibungen bekannt. Vier Wochen nach Verkündung des Strompreisbremsengesetzes, das am 16. Dezember das letzte grüne Licht vom Bundesrat bekommen hat, kann die Netzagentur ihre neue Kompetenz ausüben. Allerdings nur für die Zukunft, nicht, wie von der Erneuerbaren-Lobby gefordert, auch rückwirkend.

Bei PV des zweiten Segments nur die Hälfte

Auch bei den PV-Anlagen des zweiten Segments war die Ausschreibung erneut "deutlich unterzeichnet": Die 202 MW ausgeschriebene Leistung traf nur auf 67 Gebote mit einer Gesamtleistung von 128 MW, von denen 56 mit insgesamt 105 MW einen Zuschlag erhielten, also etwa die Hälfte der Kapazität. Die anderen elf Gebote kamen zunächst nur wegen Formfehlern nicht zum Zuge. Die erfolgreichen Bieter waren laut Netzagentur regional gleich verteilt.

​Ein einziges Innovationskraftwerk

Die drastischste Unterzeichnung und eine regulatorische Neuerung gab es bei der Innovationsausschreibung: Von den 397 MW wurden gerade mal ein einziges Solarpark-Projekt mit 2,4 MW PV-Leistung und 0,8 MW Batteriespeicher-Leistung bezuschlagt. Es handelt sich dabei um den PV-Park Baiersdorf 3 eines Einzelunternehmers im bayerischen Riedenburg.

Erstmals wurde keine fixe Marktprämie ausgeschrieben, die zusätzlich zum Markterlös gezahlt werden würde, sondern eine gleitende Marktprämie, die mit dem Börsenpreis verrechnet wird. Der Höchstwert lag bei 7,43 Cent/kWh.

Wegen Geschäftsgeheimnissen bleibt der Zuschlagswert unter Verschluss. Der Rest ist Spieltheorie: Wenn der Investor erwartete, in einer nicht überzeichneten Ausschreibung zu landen, konnte er risikolos auf die 7,43 Cent bieten und bekam sie auch. Bot er vorsichtiger, also niedriger, weil er eine Überzeichnung erwartete und ihm der Zuschlag wichtiger war als ein möglichst hoher Garantieerlös, erhielt er genau seinen Bietpreis als "anzulegenden Wert". Mehr als 7,43 Cent hat er mit Sicherheit nicht geboten, sonst hätte die Netzagentur sein Gebot ausgeschlossen.

Dienstag, 20.12.2022, 13:33 Uhr
Georg Eble

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