Zur Senkung ihrer Entgelte hat die Bundesnetzagentur Anfang September ein weiteres Dutzend Gasnetzbetreiber verpflichtet.
Die Mehrzahl der Entgeltsenkungen verordnete die Behörde in sogenannter Organleihe für Bundesländer, deren Regulierungsbehörden diese Aufgabe an die Bundesnetzagentur delegiert hat. Nur im Fall der Kraftwerke Mainz-Wiesbaden AG, so die die Netzagentur in ihrer Mitteilung, habe sie in eigener Zuständigkeit gehandelt. Die Absenkungen ergeben sich aus der Überprüfung der aufwandsgleichen Kosten so
Mittwoch, 5.09.2007, 16:11 Uhr
Peter Focht
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