Die Beschlusskammer 7 der Bundesnetzagentur hat ein Festlegungsverfahren zur Erhebung von Entgelten bei Nutzung des Virtuellen Handelspunktes (VHP) der Gasmarktgebiete NetConnect Germany (NCG), Gaspool und Aequamus eingeleitet.
Als Obergrenze für das Entgelt betrachtet die Behörde 0,8 Ct/MWh als angemessen, heißt es auf der Homepage der Bundesnetzagentur. Das VHP-Entgelt soll vom Marktgebietsverantwortlichen für einen Zeitraum von zwölf Monaten festgelegt werden und ab dem 1. Oktober eines jeden Jahres gelten. Eine Zahlung wird bei jeder nominierten Übertragung von Gasmengen zwischen zwei Bilanzkreisen fällig. Das Entgel
Mittwoch, 27.04.2011, 10:31 Uhr
Marlen Ristola
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