Die Bundesnetzagentur hat die Einführung eines VHP-Entgeltes zum 1. Oktober beschlossen.
Damit sind die für die Gasmarktgebiete verantwortlichen Unternehmen Aequamus, Gaspool und NetConnect Germany (NCG) berechtigt, ein Entgelt für jede Übertragung von nominierten Gasmengen zwischen zwei Bilanzkreisen am Virtuellen Handelspunkt (VHP) zu erheben, teilte die Bonner Behörde mit. Das Entgelt wird sowohl dem einspeisenden als auch dem ausspeisenden Bilanzkreisverantwortlichen in Rechn
Mittwoch, 24.08.2011, 13:17 Uhr
Marlen Ristola
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