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Energie & Management > Photovoltaik - Netzagentur erhöht Ausschreibungswerte um 25 Prozent
Quelle: Fotolia / itestro
Photovoltaik

Netzagentur erhöht Ausschreibungswerte um 25 Prozent

Die Bundesnetzagentur nutzt den gesetzlichen Spielraum für die Anhebung der Höchstwerte bei Innovationsausschreibungen aus.
Vergangenen Dezember hat der Gesetzgeber der Bundesnetzagentur die Möglichkeit eingeräumt, die Höchstwerte in Auktionen um 25 Prozent anzuheben. Die schöpft die Behörde jetzt bei den Innovationsausschreibungen aus. Für die Ausschreibungen in den kommenden zwölf Monaten sind 9,18 Cent/kWh als Grenze festgelegt. Bei der vorigen Auktion waren es 7,43 Cent/kWh. Das bedeutet einen Anstieg um 23,6 Prozent. Bezogen auf den Wert von 7,35 Cent/kWh, der nach Paragraph 10, Absatz 2, der Innovationsauschreibungsversordnung gilt, ergibt sich ein Anstieg um 25 Prozent.

„Durch die Erhöhung des Höchstwerts für innovative Konzepte verbessern wir auch in diesem Segment die Bedingungen, damit die Bieter auskömmliche Zuschläge erlangen können. Wir wollen durch die Innovationsauschreibungen die Netze besser auslasten und ein gleichmäßigeres Stromangebot gewährleisten, wenn erneuerbare Energien in Kombination mit Speichern ausgebaut werden“, erklärt Behörden-Chef Klaus Müller.

Im Dezember hatte die Bundesnetzagentur die Höchstwerte für die Ausschreibungen für Windenergie an Land für 2023 auf 7,35 Ct/kWh und für Aufdach-Solaranlagen auf 11,25 Ct/kWh erhöht. Hintergrund für die Gesetzesänderung waren die Kostensteigerungen für Bauteile und andere Anlagenkomponenten.

Gebotstermin für die aktuelle Innovationsausschreibung ist der 1. Mai. Da es sich um einen Feiertag handelt, verschiebt sich das Fristende auf den folgenden Werktag. Das Ausschreibungsvolumen beträgt 400 MW. Gebote auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten sind je nach Bundesland in unterschiedlichem Umfang zulässig.

Bei Innovationsauschreibungen wird der Ausbau der Solar-Energie mit Speichern kombiniert. Dies soll die Netz- und Systemdienlichkeit der erneuerbaren Energien fördern und so zu einem gleichmäßigeren Stromangebot aus diesen Anlagen führen. Die Ausschreibungen sind, wie die Bundesnetzagentur betont, technologieoffen, „die Bieter entscheiden selber, mit welcher Kombination von Technologien sie in die Auktion gehen“.

Die zurückliegende Ausschreibung im Dezember 2022 war stark unterdeckt. Die Behörde hatte damals ein Volumen von 397 MW ausgeschrieben. Einen Zuschlag gab es allein für ein Solarpark-Projekt mit 2,4 MW PV- und 0,8 MW Batteriespeicher-Leistung in Bayern (wir berichteten).

Ausführliche Informationen stellt die Bundesnetzagentur auf ihrer Website bereit:
Innovationsausschreibung

Montag, 27.03.2023, 13:46 Uhr
Manfred Fischer
Energie & Management > Photovoltaik - Netzagentur erhöht Ausschreibungswerte um 25 Prozent
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Netzagentur erhöht Ausschreibungswerte um 25 Prozent
Die Bundesnetzagentur nutzt den gesetzlichen Spielraum für die Anhebung der Höchstwerte bei Innovationsausschreibungen aus.
Vergangenen Dezember hat der Gesetzgeber der Bundesnetzagentur die Möglichkeit eingeräumt, die Höchstwerte in Auktionen um 25 Prozent anzuheben. Die schöpft die Behörde jetzt bei den Innovationsausschreibungen aus. Für die Ausschreibungen in den kommenden zwölf Monaten sind 9,18 Cent/kWh als Grenze festgelegt. Bei der vorigen Auktion waren es 7,43 Cent/kWh. Das bedeutet einen Anstieg um 23,6 Prozent. Bezogen auf den Wert von 7,35 Cent/kWh, der nach Paragraph 10, Absatz 2, der Innovationsauschreibungsversordnung gilt, ergibt sich ein Anstieg um 25 Prozent.

„Durch die Erhöhung des Höchstwerts für innovative Konzepte verbessern wir auch in diesem Segment die Bedingungen, damit die Bieter auskömmliche Zuschläge erlangen können. Wir wollen durch die Innovationsauschreibungen die Netze besser auslasten und ein gleichmäßigeres Stromangebot gewährleisten, wenn erneuerbare Energien in Kombination mit Speichern ausgebaut werden“, erklärt Behörden-Chef Klaus Müller.

Im Dezember hatte die Bundesnetzagentur die Höchstwerte für die Ausschreibungen für Windenergie an Land für 2023 auf 7,35 Ct/kWh und für Aufdach-Solaranlagen auf 11,25 Ct/kWh erhöht. Hintergrund für die Gesetzesänderung waren die Kostensteigerungen für Bauteile und andere Anlagenkomponenten.

Gebotstermin für die aktuelle Innovationsausschreibung ist der 1. Mai. Da es sich um einen Feiertag handelt, verschiebt sich das Fristende auf den folgenden Werktag. Das Ausschreibungsvolumen beträgt 400 MW. Gebote auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten sind je nach Bundesland in unterschiedlichem Umfang zulässig.

Bei Innovationsauschreibungen wird der Ausbau der Solar-Energie mit Speichern kombiniert. Dies soll die Netz- und Systemdienlichkeit der erneuerbaren Energien fördern und so zu einem gleichmäßigeren Stromangebot aus diesen Anlagen führen. Die Ausschreibungen sind, wie die Bundesnetzagentur betont, technologieoffen, „die Bieter entscheiden selber, mit welcher Kombination von Technologien sie in die Auktion gehen“.

Die zurückliegende Ausschreibung im Dezember 2022 war stark unterdeckt. Die Behörde hatte damals ein Volumen von 397 MW ausgeschrieben. Einen Zuschlag gab es allein für ein Solarpark-Projekt mit 2,4 MW PV- und 0,8 MW Batteriespeicher-Leistung in Bayern (wir berichteten).

Ausführliche Informationen stellt die Bundesnetzagentur auf ihrer Website bereit:
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