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Energie & Management > Klimaschutz - Neben
Bild: Shutterstock, Romolo Tavani
Klimaschutz

Neben "grünen" auch "orangen" Wasserstoff aus Abfall gewinnen

Der Umweltausschuss des Deutschen Bundestags hat neben „grünen“ auch eine Empfehlung für „orangen“ Wasserstoff ausgesprochen, der aus Biomasse oder Abfällen gewonnen wird.
Künftig sollen kommunale Unternehmen auch Wasserstoff direkt aus Biomasse oder mit Strom aus Müllheizkraftwerken gewinnen dürfen. Mit diesem Beschluss verbessert der Umweltausschuss des Bundestages den Gesetzentwurf „Zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote“ aus dem Bundeswirtschaftsministerium.

Die Stadtwerke begrüßen die Empfehlung, kommentierte Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU). „Oranger Wasserstoff‘ ist eine wichtige Chance für den Klimaschutz – gerade im Verkehrssektor, der bei dieser Generationenaufgabe noch hinterherfährt“, sagte Liebing. Damit verbessere die Koalition den Gesetzesentwurf erheblich und gebe dem Klimaschutz im Verkehrssektor neuen Schub.

Alle Klimaschutzpotentiale erschließen

Für klimaneutrale Kommunen brauche es sektorübergreifende Strategien, die offen für neue Technologien sind und auf Pragmatismus statt Denkverbote setzen. Die neuen Klimaschutzziele seien nur zu erreichen, wenn alle lokalen Potenziale für eine klimaschonende Energieversorgung gehoben werden. Dazu gehöre neben „grünem“ Wasserstoff aus erneuerbarem Strom auch „oranger“ Wasserstoff. Dieser entstehe aus Strom bei der thermischen Abfallverwertung oder direkt aus Biomasse.

Der Bundestag solle nun kommunalen Unternehmen die nötige Rechts- und Planungssicherheit geben, um verstärkt in die lokale Wasserstoffproduktion zu investieren. „Dabei müssen unbedingt verschiedene Formen von dekarbonisiertem bzw. CO2-freiem Wasserstoff genutzt werden können“, forderte Liebing.
 
Das Klimaschutzgesetz hebt die CO2-Minderungsquote im Verkehr ab 2022 in jährlich definierten Schritten auf 25 % ab 2030 an. Um diese Ziele auch praktisch erreichen zu können, setzt der Ausschuss aus VKU-Sicht zu Recht auf Technologieoffenheit bei Wasserstoff. Neben Wind und PV dürften künftig auch biogene, erneuerbare Energien eingesetzt werden. Dazu gehören Biomasse und Biogas sowie Klärgas und Klärschlamm aus der Abwasseraufbereitung und Strom aus der Abfallverwertung.

Lokalen Verkehr mit lokalem Gas betreiben

Der Bundestag fordert die Regierung zudem auf, ergebnisoffen zu prüfen, ob auch die thermische Verwertung von fossilen Abfällen wie Plastik angerechnet werden kann. Das EU-Recht gibt den Mitgliedstaaten diese Möglichkeit. Beides unterstütze der VKU, sagte Liebing. Das Regelwerk soll alle zwei Jahre evaluiert werden.

Kommunen und ihre Unternehmen könnten so bei der energetischen Abfallverwertung auf verschiedenen Wegen zusätzlich auch noch klimaschonend Wasserstoff erzeugen und damit ihren immer weiter wachsenden Fuhrpark aus Nutzfahrzeugen wie Bussen, Abfallsammelfahrzeugen, Großkehrmaschinen oder LKW mit klimafreundlichen Brennstoffzellen auch gleich noch mit „regionalem Kraftstoff“ betanken.

Biokraftstoffindustrie begrüßt Kompromiss

Auch der Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB) begrüßt den Kompromiss zur Fortentwicklung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote). „Mit dieser Weichenstellung lösen sie Investitionen in neue Produktionsanlagen erneuerbarer Kraftstoffe aus“, sagte Elmar Baumann, Geschäftsführer beim VDB. Damit komme Deutschland auch dem Ziel näher, die europäischen Vorgaben zum Klimaschutz einzuhalten.

„Die Quote steigt in jährlichen Schritten berechenbar an. Durch den Minderungspfad werden die Emissionen im Verkehr deutlich gesenkt – nicht nur bei Neufahrzeugen mit Elektromobilität, sondern auch im großen Fahrzeugbestand“, erläuterte Baumann. Dafür sei entscheidend, dass die eingesetzten Kraftstoffe weniger Treibhausgase ausstoßen. Genau dafür setzt die jetzt fortentwickelte THG-Quote einen Anreiz“, sagte Baumann. „Nachhaltige Biokraftstoffe, Elektromobilität und strombasierte Kraftstoffe sind hierbei natürliche Partner“, erläuterte er.

Die THG-Quote verpflichtet die Mineralölindustrie, den Treibhausgasausstoß der von ihr in den Verkehr gebrachten Kraftstoffe im Jahr 2020 um 6 % zu senken. Dazu setzen die Mineralölunternehmen bisher zumeist Biokraftstoffe ein, sie können sich auch Elektromobilität, synthetische Kraftstoffe oder Wasserstoff anrechnen lassen. Diese Quote steigt bis 2030 auf 25 %, wobei es auch Mehrfachanrechnungen gibt, um bestimmte Antriebe oder Rohstoffe besonders zu fördern. Zum Beispiel wird Elektromobilität dreifach auf die Quote angerechnet.

Mittwoch, 19.05.2021, 15:24 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Klimaschutz - Neben
Bild: Shutterstock, Romolo Tavani
Klimaschutz
Neben "grünen" auch "orangen" Wasserstoff aus Abfall gewinnen
Der Umweltausschuss des Deutschen Bundestags hat neben „grünen“ auch eine Empfehlung für „orangen“ Wasserstoff ausgesprochen, der aus Biomasse oder Abfällen gewonnen wird.
Künftig sollen kommunale Unternehmen auch Wasserstoff direkt aus Biomasse oder mit Strom aus Müllheizkraftwerken gewinnen dürfen. Mit diesem Beschluss verbessert der Umweltausschuss des Bundestages den Gesetzentwurf „Zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote“ aus dem Bundeswirtschaftsministerium.

Die Stadtwerke begrüßen die Empfehlung, kommentierte Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU). „Oranger Wasserstoff‘ ist eine wichtige Chance für den Klimaschutz – gerade im Verkehrssektor, der bei dieser Generationenaufgabe noch hinterherfährt“, sagte Liebing. Damit verbessere die Koalition den Gesetzesentwurf erheblich und gebe dem Klimaschutz im Verkehrssektor neuen Schub.

Alle Klimaschutzpotentiale erschließen

Für klimaneutrale Kommunen brauche es sektorübergreifende Strategien, die offen für neue Technologien sind und auf Pragmatismus statt Denkverbote setzen. Die neuen Klimaschutzziele seien nur zu erreichen, wenn alle lokalen Potenziale für eine klimaschonende Energieversorgung gehoben werden. Dazu gehöre neben „grünem“ Wasserstoff aus erneuerbarem Strom auch „oranger“ Wasserstoff. Dieser entstehe aus Strom bei der thermischen Abfallverwertung oder direkt aus Biomasse.

Der Bundestag solle nun kommunalen Unternehmen die nötige Rechts- und Planungssicherheit geben, um verstärkt in die lokale Wasserstoffproduktion zu investieren. „Dabei müssen unbedingt verschiedene Formen von dekarbonisiertem bzw. CO2-freiem Wasserstoff genutzt werden können“, forderte Liebing.
 
Das Klimaschutzgesetz hebt die CO2-Minderungsquote im Verkehr ab 2022 in jährlich definierten Schritten auf 25 % ab 2030 an. Um diese Ziele auch praktisch erreichen zu können, setzt der Ausschuss aus VKU-Sicht zu Recht auf Technologieoffenheit bei Wasserstoff. Neben Wind und PV dürften künftig auch biogene, erneuerbare Energien eingesetzt werden. Dazu gehören Biomasse und Biogas sowie Klärgas und Klärschlamm aus der Abwasseraufbereitung und Strom aus der Abfallverwertung.

Lokalen Verkehr mit lokalem Gas betreiben

Der Bundestag fordert die Regierung zudem auf, ergebnisoffen zu prüfen, ob auch die thermische Verwertung von fossilen Abfällen wie Plastik angerechnet werden kann. Das EU-Recht gibt den Mitgliedstaaten diese Möglichkeit. Beides unterstütze der VKU, sagte Liebing. Das Regelwerk soll alle zwei Jahre evaluiert werden.

Kommunen und ihre Unternehmen könnten so bei der energetischen Abfallverwertung auf verschiedenen Wegen zusätzlich auch noch klimaschonend Wasserstoff erzeugen und damit ihren immer weiter wachsenden Fuhrpark aus Nutzfahrzeugen wie Bussen, Abfallsammelfahrzeugen, Großkehrmaschinen oder LKW mit klimafreundlichen Brennstoffzellen auch gleich noch mit „regionalem Kraftstoff“ betanken.

Biokraftstoffindustrie begrüßt Kompromiss

Auch der Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB) begrüßt den Kompromiss zur Fortentwicklung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote). „Mit dieser Weichenstellung lösen sie Investitionen in neue Produktionsanlagen erneuerbarer Kraftstoffe aus“, sagte Elmar Baumann, Geschäftsführer beim VDB. Damit komme Deutschland auch dem Ziel näher, die europäischen Vorgaben zum Klimaschutz einzuhalten.

„Die Quote steigt in jährlichen Schritten berechenbar an. Durch den Minderungspfad werden die Emissionen im Verkehr deutlich gesenkt – nicht nur bei Neufahrzeugen mit Elektromobilität, sondern auch im großen Fahrzeugbestand“, erläuterte Baumann. Dafür sei entscheidend, dass die eingesetzten Kraftstoffe weniger Treibhausgase ausstoßen. Genau dafür setzt die jetzt fortentwickelte THG-Quote einen Anreiz“, sagte Baumann. „Nachhaltige Biokraftstoffe, Elektromobilität und strombasierte Kraftstoffe sind hierbei natürliche Partner“, erläuterte er.

Die THG-Quote verpflichtet die Mineralölindustrie, den Treibhausgasausstoß der von ihr in den Verkehr gebrachten Kraftstoffe im Jahr 2020 um 6 % zu senken. Dazu setzen die Mineralölunternehmen bisher zumeist Biokraftstoffe ein, sie können sich auch Elektromobilität, synthetische Kraftstoffe oder Wasserstoff anrechnen lassen. Diese Quote steigt bis 2030 auf 25 %, wobei es auch Mehrfachanrechnungen gibt, um bestimmte Antriebe oder Rohstoffe besonders zu fördern. Zum Beispiel wird Elektromobilität dreifach auf die Quote angerechnet.

Mittwoch, 19.05.2021, 15:24 Uhr
Susanne Harmsen

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