Der Streit um den Begriff "HochrheinStrom" wurde am 13. Dezember vor dem Landgericht Mannheim fortgesetzt.
Hintergrund des Streits ist die Forderung der NaturEnergie AG aus Grenzach-Wyhlen (NEAG), dass die Stadtwerke Waldshut-Tiengen den Namen "HochrheinStrom" nicht mehr benutzen sollen, da der Strom geographisch nicht aus dem Gebiet Hochrhein stamme. Nach Ansicht der NEAG täuschen die Stadtwerke damit die Kunden. Das Landgericht Freiburg hat zunächst entschieden, dass der Produktname wettbewerbswidrig
Freitag, 15.12.2000, 11:39 Uhr
Gabriele Litzinger
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