Für den Nationalen Allokationsplan (NAP) beginnt am Dienstag nach Ostern mit einer Anhörung im Bundesumweltministerium (BMU) das Gesetzgebungsverfahren.
Ende April wird der NAP im Bundestag gelesen. Die Bundesregierung plant, den NAP als Gesetz zu verabschieden. Es ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Experten rechnen jedoch mit einer ähnlichen Blockade durch die Bundesländer wie derzeit beim Treibhausgas-Emissions-Handels-Gesetz (TEHG). Obwohl das Gesetz, das den Vollzug des Lizenz-Systems regelt, im Bundesrat nicht zustimmungspflichti
Donnerstag, 8.04.2004, 16:46 Uhr
Cerstin Gammelin
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