Das Bundeskabinett hat die gesetzlichen Grundlagen für den Emissionshandelsplan mit den Zuteilungsregeln für die CO2-Zertifikate in der zweiten Handelsperiode von 2008 bis 2012 (NAP II) beschlossen.
Das Cap für die CO2-Emissionen wird darin entsprechend der Forderung der EU-Kommission auf 453,1 Mio. t im Jahr festgelegt. „Im Vergleich zur ersten Handelsperiode beträgt die Minderung rund 57 Mio. t CO2 pro Jahr. Deutschland erreicht damit sein Kioto-Ziel. Es gibt keine Bevorzugung der Braunkohle mehr. Wir wollen neue Kraftwerke fördern und wir wollen, dass ältere mit vie
Donnerstag, 19.04.2007, 11:55 Uhr
Angelika Nikionok-Ehrlich
© 2024 Energie & Management GmbH