Nach Informtionen des Bundesverbandes Emissionshandel und Klimaschutz (bvek) hätte die EU-Kommission Deutschland für die zweite Handelsperiode wesentlich mehr Emissionsrechte zugebilligt, wenn die Bundesregierung die Nutzung der flexiblen Projektmechanismen des Kioto-Protokolls entsprechend beantragt hätte.
Im ihrem nationalen Allokationsplan für 2008 bis 2012 hatte die Bundesregierung nach den Vorgaben der EU-Emissionshandels-Richtlinie den Rahmen für die Nutzung von Zertifikaten aus CDM- und JI-Projekten abgesteckt und dabei die Höchstgrenze der aus diesen Projekten zu generierenden Emissionsminderungs-Zertifikate auf 12 % der jeweiligen anlagenbezogenen Zuteilungsmenge begrenzt. Bei einer beant
Mittwoch, 6.12.2006, 14:44 Uhr
Kai Eckert
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