Nach Angaben eines Sprechers des Bundesumweltministeriums (BMU) hat die Bundesregierung die Budgetbegrenzung für die Nutzung der Kioto-Mechanismen im NAP II nach den 2001 in Marrakesch beschlossenen Supplementaritätskriterien errechnet.
Demzufolge könnten nur 13,4 % der zugeteilten Emissionsberechtigungen zusätzlich über die flexiblen Projektmechanismen CDM und JI generiert werden. Im nationalen Allokationsplan für die zweite Handelsperiode (NAP II) hatte die Bundesregierung die Höchstgrenze der aus diesen Projekten zu generierenden Emissionsminderungs-Zertifikate auf 12 % begrenzt. Bezogen auf die beantragte Gesamtzuteilungsm
Freitag, 8.12.2006, 13:09 Uhr
Kai Eckert
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