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Energie & Management > Recht - Nächster Rückschlag für Stadtwerke Huntetal im Gerichtsstreit
Quelle: Fotolia / Stefan Welz
Recht

Nächster Rückschlag für Stadtwerke Huntetal im Gerichtsstreit

Das Eis für die Stadtwerke Huntetal wird dünner. Mit dem OLG Celle kommt nun auch die nächsthöhere Instanz zu dem Schluss, Ex-Geschäftsführer Opalla sei zu Unrecht entlassen worden.
Rückschlag für die Stadtwerke Huntetal. Dem niedersächsischen Versorger hat nun bereits die zweite Instanz signalisiert, die fristlosen Kündigungen von Geschäftsführer Waldemar Opalla im Februar 2020 für unrechtmäßig zu halten. Der Aufsichtsrat der in Diepholz ansässigen Stadtwerke wird nun kommende Woche darüber beraten, wie er auf die Entwicklung reagieren will. Dies erfuhr unsere Redaktion auf Nachfrage beim aktuellen Stadtwerke-Geschäftsführer Matthias Partetzke.

Vor dem Landgericht Verden hatte Opalla erfolgreich gegen seine Entlassung geklagt. Das am 14. Juni 2021 verkündete Urteil der ersten Instanz aber ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl die Stadtwerke als auch Opalla selbst hatten Berufung gegen den Verdener Spruch eingelegt. Opalla war gegen den Teil des Urteils vorgegangen, der ihm einen Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld verweigerte. Die Stadtwerke wollten die fristlose Kündigung durchsetzen.

Stadtwerken drohen hohe Verluste durch juristische Niederlage

Das Celler Gericht teilte nun in einem Schreiben mit, die Berufungen zurückweisen zu wollen. Diese Absichtserklärung ermöglicht es beiden Parteien, ihre Berufungen noch zurückzuziehen, ein förmliches Urteil zu vermeiden und dadurch Gerichtskosten zu sparen.

Kostspielig droht es für die Stadtwerke ohnehin zu werden. Sind die im Februar 2020 zunächst durch die Stadtwerke-Gesellschafterversammlung und schließlich den Aufsichtsrat ausgesprochenen fristlosen Kündigungen tatsächlich haltlos, müsste Opalla womöglich weiterbeschäftigt oder bis zum eigentlichen Ende seiner Amtszeit im Jahr 2025 bezahlt werden. Die örtliche Kreiszeitung will erfahren haben, dass den Stadtwerken bereits jetzt Anwaltskosten in mittlerer sechsstelliger Höhe entstanden seien. Zudem ist mit Matthias Partetzke Opallas Nachfolger bereits seit Juni 2020 im Amt, dessen Bezüge weiterlaufen.

Eine Möglichkeit zum Vergleich habe der Aufsichtsrat verstreichen lassen, berichtet die Zeitung weiter. Nun hat das OLG Celle beiden Seiten ausdrücklich eine „einvernehmliche Beilegung des Konflikts“ empfohlen. Ob die Stadtwerke diesem Rat folgen ist offen. Aufsichtsratsvorsitzender Heinfried Sudmann lässt auf Anfrage mitteilen, die Entscheidung des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 8. Dezember 2021 "mit Enttäuschung zur Kenntnis genommen" zu haben. Der Aufsichtsrat werde "nun kurzfristig" über die weitere Vorgehensweise entscheiden. Möglich ist nach erfolgtem Spruch des OLG noch der Gang zum Bundesgerichtshof als letzter Instanz.

Opalla musste im Februar 2020 nach offizieller Darstellung gehen, weil er eine Software ohne Beteiligung des Betriebsrats eingeführt und dabei Erfordernisse des Datenschutzes außer Acht gelassen haben soll. Zudem hatten die Stadtwerke ihrem Ex-Geschäftsführer zur Last gelegt, unwirksame Preisanpassungsklauseln bei der Wärmeversorgung nicht geändert zu haben. Das Oberlandesgericht sieht diese Gründe als nicht so gravierend an, dass sie eine fristlose Kündigung rechtfertigten.

Unterdessen hat der neue Aufsichtsrat des Versorgers in Folge der Kommunalwahlen vom September 2021 seinen Dienst aufgenommen. Vorsitzender des Kontrollgremiums ist Heinfried Sudmann (CDU), der die Nachfolge von Horst Glockzin angetreten hat. Bei der konstituierenden Sitzung am 7. Dezember wurde Fredy Albrecht (SPD) zu Sudmanns Stellvertreter bestimmt.

Die Stadtwerke EVB Huntetal GmbH befinden sich in kommunaler Trägerschaft und vertreiben Strom, Erdgas, Fernwärme und Wasser. Anteile halten die Kommunen Diepholz, Barnstorf, Rehden und Wagenfeld.

Dienstag, 14.12.2021, 16:36 Uhr
Volker Stephan
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Das Eis für die Stadtwerke Huntetal wird dünner. Mit dem OLG Celle kommt nun auch die nächsthöhere Instanz zu dem Schluss, Ex-Geschäftsführer Opalla sei zu Unrecht entlassen worden.
Rückschlag für die Stadtwerke Huntetal. Dem niedersächsischen Versorger hat nun bereits die zweite Instanz signalisiert, die fristlosen Kündigungen von Geschäftsführer Waldemar Opalla im Februar 2020 für unrechtmäßig zu halten. Der Aufsichtsrat der in Diepholz ansässigen Stadtwerke wird nun kommende Woche darüber beraten, wie er auf die Entwicklung reagieren will. Dies erfuhr unsere Redaktion auf Nachfrage beim aktuellen Stadtwerke-Geschäftsführer Matthias Partetzke.

Vor dem Landgericht Verden hatte Opalla erfolgreich gegen seine Entlassung geklagt. Das am 14. Juni 2021 verkündete Urteil der ersten Instanz aber ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl die Stadtwerke als auch Opalla selbst hatten Berufung gegen den Verdener Spruch eingelegt. Opalla war gegen den Teil des Urteils vorgegangen, der ihm einen Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld verweigerte. Die Stadtwerke wollten die fristlose Kündigung durchsetzen.

Stadtwerken drohen hohe Verluste durch juristische Niederlage

Das Celler Gericht teilte nun in einem Schreiben mit, die Berufungen zurückweisen zu wollen. Diese Absichtserklärung ermöglicht es beiden Parteien, ihre Berufungen noch zurückzuziehen, ein förmliches Urteil zu vermeiden und dadurch Gerichtskosten zu sparen.

Kostspielig droht es für die Stadtwerke ohnehin zu werden. Sind die im Februar 2020 zunächst durch die Stadtwerke-Gesellschafterversammlung und schließlich den Aufsichtsrat ausgesprochenen fristlosen Kündigungen tatsächlich haltlos, müsste Opalla womöglich weiterbeschäftigt oder bis zum eigentlichen Ende seiner Amtszeit im Jahr 2025 bezahlt werden. Die örtliche Kreiszeitung will erfahren haben, dass den Stadtwerken bereits jetzt Anwaltskosten in mittlerer sechsstelliger Höhe entstanden seien. Zudem ist mit Matthias Partetzke Opallas Nachfolger bereits seit Juni 2020 im Amt, dessen Bezüge weiterlaufen.

Eine Möglichkeit zum Vergleich habe der Aufsichtsrat verstreichen lassen, berichtet die Zeitung weiter. Nun hat das OLG Celle beiden Seiten ausdrücklich eine „einvernehmliche Beilegung des Konflikts“ empfohlen. Ob die Stadtwerke diesem Rat folgen ist offen. Aufsichtsratsvorsitzender Heinfried Sudmann lässt auf Anfrage mitteilen, die Entscheidung des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 8. Dezember 2021 "mit Enttäuschung zur Kenntnis genommen" zu haben. Der Aufsichtsrat werde "nun kurzfristig" über die weitere Vorgehensweise entscheiden. Möglich ist nach erfolgtem Spruch des OLG noch der Gang zum Bundesgerichtshof als letzter Instanz.

Opalla musste im Februar 2020 nach offizieller Darstellung gehen, weil er eine Software ohne Beteiligung des Betriebsrats eingeführt und dabei Erfordernisse des Datenschutzes außer Acht gelassen haben soll. Zudem hatten die Stadtwerke ihrem Ex-Geschäftsführer zur Last gelegt, unwirksame Preisanpassungsklauseln bei der Wärmeversorgung nicht geändert zu haben. Das Oberlandesgericht sieht diese Gründe als nicht so gravierend an, dass sie eine fristlose Kündigung rechtfertigten.

Unterdessen hat der neue Aufsichtsrat des Versorgers in Folge der Kommunalwahlen vom September 2021 seinen Dienst aufgenommen. Vorsitzender des Kontrollgremiums ist Heinfried Sudmann (CDU), der die Nachfolge von Horst Glockzin angetreten hat. Bei der konstituierenden Sitzung am 7. Dezember wurde Fredy Albrecht (SPD) zu Sudmanns Stellvertreter bestimmt.

Die Stadtwerke EVB Huntetal GmbH befinden sich in kommunaler Trägerschaft und vertreiben Strom, Erdgas, Fernwärme und Wasser. Anteile halten die Kommunen Diepholz, Barnstorf, Rehden und Wagenfeld.

Dienstag, 14.12.2021, 16:36 Uhr
Volker Stephan

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